Aiwanger: "Bundeswirtschaftsministerium muss auch Bedingungen für Nachtgastronomie verbessern"

 

MÜNCHEN  Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger fordert von der Bundesregierung „schnellstmöglich eine Entscheidung, die von den Corona-Schliessungen besonders hart getroffene Nachtgastronomie besser zu unterstützen". Aiwanger: "Der Bundeswirtschaftsminister muss dazu die Kriterien der Überbrückungshilfe vergleichbar mit den Schaustellern und Marktkaufleuten auch für die Nachtgastronomie so anpassen, dass sie bei einem Umsatzeinbruch von 50% im Dezember 2021 auch einen Eigenkapitalzuschuss von 50% statt 30% bekommen. Das wäre eine merkliche Verbesserung ihrer bedrohlichen Situation und könnte noch viele Existenzen retten.“

 

Der Staatsminister rechnet damit, „dass sich aktuell mehrere hundert Betreiber von Clubs, Bars und Diskotheken in Bayern aufgrund der Dauerschliessung in akuter Existenznot befinden und bald das Handtuch werfen, wenn sie nicht besser unterstützt werden. Gerade für Innenstädte und die Attraktivität von Tourismusregionen für die Zeit nach Corona sind diese Unternehmen wichtig. Deshalb müssen wir jetzt ihre Existenz sichern. Der Bund kann das schnell und gezielt machen, wenn er will.“ Die Überbrückungshilfe IV des Bundes wurde zuletzt bis Ende März 2022 verlängert.

 

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Leiter Pressereferat


Pressemitteilung-Nr. 1/22

 

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