MÜNCHEN Die Staatsregierung hat am 27. Januar 2026 eine Gesetzesinitiative zur Änderung des bayerischen Jagdgesetzes sowie weiterer Rechtsvorschriften beschlossen und den Entwurf dem Bayerischen Landtag zugeleitet. Der vollständige Gesetzesentwurf ist als Drucksache auf der Website des Landtags abrufbar. Jagdminister Aiwanger setzt sich dafür ein, dass die vorgesehenen Rechtsänderungen zeitnah verabschiedet werden und im kommenden Jagdjahr schon angewendet werden können. Aiwanger: "Die Rehwildbejagung soll künftig ohne Abschussplan möglich sein. Der Beschluss dazu kann von den Jagdgenossenschaften schon jetzt getroffen werden. Derzeit erreichen uns dazu viele Fragen von Jagdvorständen, Jagdpächtern und Eigenjagdbesitzern. Welche Rollen kommen den Beteiligten in den Revieren zu, wie ist zu einer Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft einzuladen oder welche Beschlüsse müssen gefasst werden? Wir liefern eine detaillierte Übersicht der wichtigsten Schritte."
Das Arbeitsblatt mit den wichtigsten Schritten bei der Vorbereitung der Abschussplanfreiheit für Rehwild ist auf der Website des Ministeriums zu finden.
Ansprechpartner:
Bastian Brummer
Stellv. Pressesprecher
Pressemitteilung-Nr. 67/26

