MÜNCHEN Bayern hat sich im Rahmen seiner Speicherstrategie unter anderem im Bundesrat für eine weitreichende Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich eingesetzt und war damit beim Bund erfolgreich. Die Bundesregierung plant nun aber doch, die gerade erst geschaffene grundsätzliche Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich räumlich einzuschränken.
Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger begrüßt eine eigenständige Batteriespeicher-Privilegierung im Baurecht ausdrücklich, mahnt aber gleichzeitig: "Batteriespeicher sind ein zentraler Baustein für die Versorgungssicherheit und wichtig für die Energiewende. Sie stabilisieren das System. Deshalb hat der Bund nun endlich mit der eigenständigen Privilegierung für Batteriespeicher im Außenbereich eine Forderung Bayerns umgesetzt. Damit wurde für mehr Klarheit und für eine weitgehende bundeseinheitliche Anwendung gesorgt. Diese gerade erst geschaffene Regelung nun doch weiter einzuschränken, lässt eine klare Linie im bundespolitischen Handeln vermissen. Neue Regeln für Batteriespeicher müssen ausgewogen, durchdacht und volkswirtschaftlich und energiewirtschaftlich sinnvoll sein. Wir brauchen Planungssicherheit, aber kein Hin und Her mit neuen Hindernissen für Batteriespeicherprojekte."
Laut dem aktuellen Entwurf des Geothermiebeschleunigungsgesetzes sollen nun zum einen nur noch sogenannte Co-Located-Batteriespeicher privilegiert werden, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit Erneuerbare-Energien-Anlagen stehen. Zum anderen sollen Stand-Alone-Batteriespeicher ab 4 Megawatt in bis zu 200 Metern Entfernung zu Umspannwerken und Kraftwerken ab 50 Megawatt privilegiert werden. Weiterhin sollen bei diesen privilegierten Stand-Alone-Batteriespeicher Einschränkungen in Bezug auf die „Gesamtbatteriespeicherfläche“ je Gemeinde gelten. Hiermit will der Bund nun offensichtlich doch eine engere räumliche Steuerung der Batteriespeichervorhaben vornehmen.
"Die neuen Einschränkungen bergen die Gefahr, dass Flächenkonkurrenzen zwischen notwendigen Umspannwerkerweiterungen und Batteriespeichervorhaben entstehen - das darf nicht passieren. Im Sinne des Bürokratieabbaus und für mehr Rechtssicherheit ist es bei der geplanten Neuregelung darüber hinaus wenig hilfreich, nun wieder unklare Rechtsbegriffe wie „räumlich-funktional“ in Privilegierungstatbestände aufzunehmen", erklärt der Minister.
Weiterhin plant der Bund nach Ankündigung von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, eine weitere bayerische Forderung im Batteriespeicherbereich umzusetzen: Demnach sollen Batteriespeicher ab 100 Megawatt aus der sogenannten Kraftwerksnetzanschlussverordnung ausgenommen werden. Damit entfällt das Windhundprinzip bei Netzanschlüssen. So könnte mehr Ordnung bei den Netzanschlussverfahren von Batteriespeichern einkehren und weitreichende Netzanschlussblockaden zum Beispiel für notwendige Rechenzentren könnten verhindert werden.
Ansprechpartnerin:
Dr. Aneta Ufert
Stellv. Pressesprecherin
Pressemitteilung-Nr. 530/25

