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Aiwanger: "Wir wollen nicht weiter mit unserem Steuergeld Konkurrenzstandorte im Ausland an uns vorbeifördern"

MÜNCHEN  Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger warnt vor unzureichenden Handlungsspielräumen in der Unternehmensförderung durch die aktuellen Vorgaben des europäischen Beihilferechts. Inmitten der laufenden Transformation der Industrie stoßen die Regelungen bei vielen Betrieben zunehmend auf Unverständnis. Da Unternehmensförderungen, insbesondere für große Industriebetriebe, wie in der Automobilbranche, strikt an das EU-Beihilferecht gebunden sind, erschweren die geltenden Regeln eine zielgerichtete Unterstützung. Ausländische Standorte werden teilweise so massiv gefördert dass Arbeitsplatzverlagerung stattfindet. 
 
Der Minister hat sich deshalb mit einem Brief an Bundeswirtschaftsministerin Reiche gewandt. Darin schreibt er: "Ich sehe durch diesen Umstand den Erhalt unseres Industriestandortes und insbesondere unserer Automobilindustrie einschließlich der Zulieferbetriebe als sehr gefährdet an. Die Rahmenbedingungen im europäischen Binnenmarkt, insbesondere des Beihilferechts müssen hier dringend angepasst werden. Nur so können die Transformationsbemühungen der Unternehmen auch in strukturstarken Regionen wie Bayern im gebotenen Umfang unterstützt und eine schleichende Produktionsverlagerung weg aus Deutschland verhindert werden." Ein aktueller Fall gibt Anlass zur Sorge: Das bayerische Unternehmen MAN plant den Abbau von rund 1.300 Stellen am Standort München sowie eine Verlagerung von Produktionsteilen nach Polen.
 
Bayerns Kernforderungen sind:

  • Fördergefälle absenken: Die Spitzenfördersätze für Großunternehmen in bestimmten EU-Regionen (A-Fördergebieten) sollen auf maximal 50 Prozent begrenzt werden. Durch ein geringeres Fördergefälle wird verhindert, dass Firmen in andere EU-Staaten abwandern.
  • Mittelständische Unternehmen besser unterstützen: Investitionen von „Midcaps“ – also größeren Mittelständlern – sollen mittels der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ebenfalls privilegiert gefördert werden können. Viele dieser Firmen haben trotz ihrer Größe ähnliche Herausforderungen wie klassische kleine und mittelständische Unternehmen und brauchen deshalb besseren Zugang zu Förderprogrammen.
  • Große Industriebetriebe bei der Transformation einbeziehen: Auch Großunternehmen in Bayern sollen gezielt Fördermöglichkeiten erhalten, um ihre Werke zu modernisieren und umzubauen. So können bestehende Standorte erhalten bleiben.
  • EU-Förderregeln schneller und einfacher machen: Die laufende Überarbeitung der AGVO muss zügig abgeschlossen und Fördervoraussetzungen deutlich vereinfacht werden. Weniger Bürokratie beschleunigt Investitionen und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit.

 
Aiwanger: "Ich möchte mit diesem Schreiben anregen, sowohl national als auch mit der EU-Kommission in einen vertieften Dialog einzutreten, um die zunehmenden Herausforderungen der Transformation unserer Wirtschaft und dem innereuropäischen Subventionswettbewerb besser begegnen zu können."
 
Das europäische Beihilferecht regelt grundsätzlich, wann und wie Staaten Unternehmen finanziell unterstützen dürfen, ohne dadurch den fairen Wettbewerb im EU-Binnenmarkt zu verzerren.

 

Ansprechpartnerin:

Franziska Wachtveitl

Stellv. Pressesprecherin


Pressemitteilung-Nr. 506/25
Ansprechpartner
Prinzregentenstraße 28, 80538 München