Die Bayerische Staatsregierung vereinfacht die Regelung für Ausgleichsflächen bei PV-Freiflächenanlagen. Ab sofort werden PV-Freiflächenanlagen ohne zusätzlichen Ausgleichbedarf zum Regelfall. Damit wird ein politischerAuftrag des Bayerischen Landtags umgesetzt. Bisher mussten durch Freiflächenanlagen verursachte Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes im Regelfall durch ökologische Ausgleichsmaßnahmen auf einer Fläche außerhalb der Anlagen kompensiert werden. Die entsprechende bauplanungsrechtliche Eingriffsregelung wurde nun geändert und veröffentlicht.
Für zwei Falltypen wird fortan eine vereinfachte Vorgehensweise zur Ermittlung des Ausgleichsbedarfs angewandt: Im ersten Falltyp entfällt der Ausgleichsbedarf vollständig, im zweiten Falltyp liegt der Ausgleichsbedarf bei 10 Prozent. Dabei soll der Ausgleich zwischen den Modulreihen oder direkt angrenzend erbracht werden. Bei den übrigen Anlagenkonstellationen bekommen Projektierer die Möglichkeit, durch ökologische Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen den Ausgleichsbedarf teilweise oder vollständig zu reduzieren.
Energie- und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Der Ausbau der Photovoltaik ist entscheidend für das Gelingen der bayerischen Energiewende. Die neue Regelung zu den Ausgleichsflächen stärkt den naturverträglichen und flächeneffizienten Ausbau von PV-Freiflächenanlagen. Sie führen zu einer geringeren Flächennutzung und ermöglichen damit niedrigere Projektkosten. Dadurch steigern wir gleichzeitig auch die Akzeptanz für den PV-Ausbau in der Bevölkerung."
Bauminister Christian Bernreiter: Mit den Empfehlungen setzen wir ein klares Signal zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Die Einführung eines pauschalisierten Vorgehens bei den Ausgleichsflächen ermöglicht eine praktische und rechtssichere Anwendung und beinhaltet zudem umfangreiche Erleichterungen gegenüber dem Status quo.
Die Neuregelung finden Sie im Energieatlas Bayern:
Pressemitteilung-Nr. 500/24