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Aiwanger: "Dank unseres neuen Beteiligungsgesetzes werden die Menschen vor Ort unmittelbar von Wind- und Solarprojekten profitieren"

MÜNCHEN Der Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags hat dem Entwurf für ein Bayerisches Beteiligungsgesetz für neue Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen zugestimmt. Anliegende Kommunen sollen künftig eine verpflichtende Beteiligung im Wert zwischen 0,2 und rund 0,3 Cent pro Kilowattstunde erzeugter Strom erhalten.

 

Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger: „Unsere Gemeinden leisten einen zentralen Beitrag zur Energieversorgung der Zukunft. Deswegen ist mir der Entwurf für ein Beteiligungsgesetz zugunsten der Kommunen ein wichtiges Anliegen. Mit der geplanten Regelung werden wir dafür sorgen, dass die Menschen vor Ort unmittelbar von neuen Wind- und Solarprojekten profitieren. Das stärkt die Akzeptanz für die Energiewende und schafft eine regionale Wertschöpfung.“

 

Mit der beabsichtigten Änderung des Bayerischen Gesetzes über wirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften (BayWiVG) erweitert Bayern die bisher freiwillige bundesgesetzliche Regelung nach § 6 EEG um eine verbindliche landesrechtliche Beteiligungspflicht. Die Beteiligung kann über Direktzahlungen oder auch durch individuell vor Ort vereinbarte Modelle umgesetzt werden.

 

Verbindliche Einnahmen für Kommunen
Gemeinden werden künftig im Wert von 0,2 bis rund 0,3 Cent pro Kilowattstunde an der Erträgen beteiligt. Für eine typische Windenergieanlage mit 7 Megawatt installierter Leistung ergibt sich daraus rechnerisch ein jährlicher Betrag von rund 28.000 bis 42.000 Euro. Bei einer PV-Freiflächenanlage mit 10 Megawatt Leistung liegen die jährlichen Einnahmen zwischen 20.000 und 30.000 Euro.

 

„Die Gemeinden wissen am besten, wie sie diese Mittel für das Gemeinwohl einsetzen können – ob für die Modernisierung öffentlicher Gebäude, die Pflege des Ortsbildes oder für neue Infrastrukturprojekte. Wir schaffen damit konkrete Vorteile für die Menschen vor Ort“, freut sich der Staatsminister.

 

Bürokratiearme Umsetzung
Die vorgesehene Regelung ist bewusst einfach gestaltet: Es bestehen keine Melde- oder Berichtspflichten. Gemeinden und Vorhabenträger können die Beteiligung direkt und unbürokratisch vereinbaren. Zudem sollen ergänzend freiwillige Modelle zur Bürgerbeteiligung direkt zwischen Projektierer und Bürgerinnen und Bürgern vor Ort umgesetzt werden. Aiwanger: „Ich fordere die Projektträger auf, die Bürgerinnen und Bürger vor Ort auch direkt an den Anlagen zu beteiligen."

 

Klarheit durch Ausnahmen und Übergangsregelungen
Nicht erfasst werden unter anderem Anlagen, die nicht durch das Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) gefördert werden und besondere PV-Anlagen (z. B. Agri-, Parkplatz-, Moor- oder schwimmende PV) sowie Anlagen von Bürgerenergiegesellschaften. Für bereits genehmigte, in Betrieb befindliche Anlagen und Projekte, bei denen die Planungen bereits sehr weit fortgeschritten sind, gelten Übergangsvorschriften, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Damit wahrt die Regelung die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Projekte und bringt die Energiewende weiter voran.

 

Nach der Zustimmung im Wirtschaftsausschuss wird der Gesetzesentwurf noch im Finanz- und im Verfassungsausschuss behandelt. Anschließend wird er dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt. 

 

Ansprechpartner:

Jürgen Marks

Leiter Pressereferat


Pressemitteilung-Nr. 402/25
Ansprechpartner
Prinzregentenstraße 28, 80538 München