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Staatsministerium veröffentlicht aktualisiertes Faktenblatt zur Gesetzesinitiative zur Änderung des bayerischen Jagdrechts

MÜNCHEN Die Staatsregierung hat am Dienstag eine Gesetzesinitiative zur Änderung des bayerischen Jagdrechts beschlossen und den Entwurf dem Landtag zur parlamentarischen Behandlung zugeleitet. Das für die Jagd zuständige Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie veröffentlicht daher ein aktualisiertes erläuterndes Faktenblatt zu den geplanten Inhalten des neuen Jagdgesetzes. Dieses enthält auch Hinweise, welche Maßnahmen Grundeigentümer und Revierinhaber bereits jetzt ergreifen können, um auf ein Inkrafttreten der Vorschriften – insbesondere zur Bejagung von Rehwild ohne Abschussplan – vorbereitet zu sein.

 

Das aktualisierte Faktenblatt zur Anpassung des Bayerischen Jagdgesetze finden Sie auf der Website des Ministeriums.

 

Ansprechpartnerin:

Dr. Aneta Ufert

Stellv. Pressesprecherin


Pressemitteilung-Nr. 38/26
Ansprechpartner
Prinzregentenstraße 28, 80538 München