MÜNCHEN Die Bayerische Staatsregierung hat die Eckpunkte für eine Anpassung des Bayerischen Jagdgesetzes beschlossen. Damit soll die Jagd in Bayern zukunftsfähig umgestaltet werden. In den letzten Monaten hatte Jagdminister Hubert Aiwanger intensive Gespräche mit Verbänden, Abgeordneten und Ministerien über eine Reform des Jagdrechts geführt.
Aiwanger: „Mit diesen Reformen wollen wir in Bayern die Grundlage für mehr Eigenverantwortung und weniger Bürokratie für die Jagd schaffen. Das ist ein Erfolg für Jäger, Waldbesitzer, Landwirte und alle, die sich für eine nachhaltige Bewirtschaftung unserer Natur einsetzen.“
Die Eckpunkte der Jagdgesetznovelle:
• Bei der Bejagung von Rehwild wird der Fokus – wie von Minister Aiwanger seit Langem gefordert – künftig stärker auf die Eigeninitiative vor Ort gelegt. So soll Rehwild auch ohne behördlichen Abschussplan bejagt werden können, wenn die Grundeigentümer dies wollen. Damit werden Eigenverantwortung und das Eigentumsrecht gestärkt, Handlungsmöglichkeiten eröffnet, Verwaltungsaufwand reduziert und eine nachhaltige Bejagung gefördert. Ziele sind ein ausgeglichenes Wald-Wild-Verhältnis, stabile Wälder und gesunde Wildbestände. Aiwanger: „So können wir uns endlich von der unproduktiven Zahlenstreiterei lösen, die bei der Abschussplanung seit Jahrzehnten erfolglos betrieben wird. Jäger und Waldbesitzer können künftig vor Ort noch mehr selbst entscheiden.“
• Mit Blick auf den im Juli durch die EU abgesenkten Schutzstatus des Wolfes und die rasche Verbreitung des Goldschakals, wird der Freistaat im Jagdgesetz außerdem die Voraussetzungen schaffen, um künftig eine nachhaltige Bejagung dieser Tierarten zu ermöglichen. Bayern macht sich also „fit“ für ein Bestandsmanagement dieser Arten, die eine Gefahr für die bayerische Weidetierhaltung darstellen. Jetzt muss der Bund, wie angekündigt, Klarheit beim Erhaltungszustand des Wolfs schaffen und Erhaltungszustand „günstig“ für ganz Deutschland feststellen. Zudem wäre es mindestens klarstellend angebracht, den dem EU-Recht nicht mehr entsprechenden strengen Schutz im Bundesnaturschutzgesetz aufzuheben.
• Neben diesen Punkten werden auf Initiative von Minister Aiwanger auch weitere, im Kabinett besprochene Themen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Das betrifft Freiflächenphotovoltaik-Anlagen, die künftig nicht mehr als jagdlich befriedete Gebiete gelten sollen, die Schaffung von Rechtssicherheit bei der Kitzrettung und eine gesetzliche Möglichkeit, um – wie andere Bundesländer – die Jagdzeiten durch Verordnung unabhängig vom Bund festzulegen. Auf dieser Grundlage können die Jagdzeiten für Wildarten erweitert werden, die wie Dachs, Marder, Ringeltauben sowie Grau- und Kanadagänse zunehmend Schäden in der Landwirtschaft verursachen. Außerdem haben sich die Koalitionspartner im Rahmen des beschlossenen Kompromisses darauf verständigt, dass die Bejagung von Rehböcken und Schmalrehen bereits ab Mitte April möglich wird. Damit sollen die Jäger selbstverantwortlich auf Verbissschwerpunkte oder eine früher einsetzende Vegetationsperiode reagieren können.
Ansprechpartner:
Jürgen Marks
Leiter Pressereferat
Pressemitteilung-Nr. 352/25