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Aiwanger: "Das neue Jagdgesetz bringt mehr Eigenverantwortung für Grundbesitzer und Jäger und stärkt das an Grund und Boden gebundene Jagdrecht"

MÜNCHEN  Das Kabinett hat diese Woche auf Vorschlag von Bayerns Wirtschafts- und Jagdminister Hubert Aiwanger einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes sowie weitere Vorschriften beschlossen. „Mit dieser Weiterentwicklung des Jagdrechts stellen wir die Weichen, um die Jagd in Bayern für neue Herausforderungen zu rüsten. Wir schaffen mehr Eigenverantwortung für Grundbesitzer und Jäger und stärken damit das an Grund und Boden gebundene Jagdrecht anstatt immer mehr staatlicher Einmischung. Außerdem reagieren wir auf neue Entwicklungen wie invasive Tierarten oder den Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik. Die Jagd ist unverzichtbar für den Artenschutz und die nachhaltige Bewirtschaftung unserer Kulturlandschaft“, betont der Minister im Nachgang der Kabinettssitzung.

 

Dem Beschluss des Ministerrats war eine Verbandsanhörung vorausgegangen. Neben großem Zuspruch unter anderem von den grundbesitzenden Verbänden wurde vereinzelt auch Kritik vorgebracht. Forderungen, wie unter anderem weniger Freiheiten für Jäger und Grundbesitzer, mehr staatliche Kontrolle, eine Verkleinerung des jagdlichen Artenkatalogs oder die Ablehnung der Aufnahme von Wolf und Goldschakal ins Jagdrecht, haben laut Aiwanger aber nicht überzeugt: „Ganz im Gegenteil: Jagd hat einen hohen Stellenwert im ländlichen Raum und verbindet Schutz, Nutzung und Problemlösung gleichermaßen. Der Gesetzesentwurf ist das Ergebnis intensiver Abstimmungsprozesse und größtmöglicher Konsenslinien. Es bleibt bei der Richtschnur, Grundbesitzer und Jäger von Bürokratie und Bevormundung zu entlasten und deren Eigenverantwortung zu stärken.“

 

Die zentralen Bausteine des Gesetzesentwurfs setzen auf eine gezielte Weiterentwicklung, die insbesondere den Abschuss von Rehwild flexibler gestaltet, den auf EU-Ebene gesenkten Schutzstatus von Wolf und Goldschakal ins Jagdrecht überführt, Rechtssicherheit bei der Wildtierrettung schafft und die Jagdzeiten für bestimmte Tierarten an die Bedürfnisse vor Ort anpasst:

 

  • Bei der Bejagung von Rehwild wird der Fokus – wie von Minister Aiwanger seit Langem gefordert – künftig stärker auf die Eigeninitiative vor Ort gelegt. So soll Rehwild auch ohne behördlichen Abschussplan bejagt werden können, wenn die Grundeigentümer dies wollen. Damit werden Eigenverantwortung und das Eigentumsrecht gestärkt, Handlungsmöglichkeiten eröffnet, Verwaltungsaufwand reduziert und eine nachhaltige Bejagung gefördert. Ziele sind ein ausgeglichenes Wald-Wild-Verhältnis, stabile Wälder und gesunde Wildbestände. Jährliche Waldbegänge von Grundbesitzern und Jägern bei Rehwildbejagung ohne Abschussplan soll zur konkreten Lösung eventuell bestehender Probleme vor Ort führen, anstatt sich bei theoretischen Diskussionen am grünen Tisch zu erschöpfen.
  • Mit Blick auf den im Juli durch die EU abgesenkten Schutzstatus werden im Jagdgesetz die Voraussetzungen geschaffen, um eine nachhaltige Bejagung des Wolfes in Bayern zu etablieren. Bayern macht sich also „fit“ für ein Bestandsmanagement dieser Arten, die eine Gefahr für die bayerische Weidetierhaltung darstellen. Das parallele Gesetzgebungsverfahren zum Wolf im Bund wird konstruktiv begleitet, wobei der Bund weiter gefordert ist, die rechtlichen Spielräume auch im Hinblick auf den Erhaltungszustand im Alpenraum auszuschöpfen. Als erstes Bundesland reagiert der Freistaat zudem auf den sich beispielsweise in Österreich rasch ausbreitenden und zu Konflikten führenden Goldschakal.
  • Zudem macht sich Bayern bei den Jagdzeiten unabhängig vom Bund. Künftig können die Jagdzeiten selbstständig angepasst werden. Auf diese Weise sollen erweiterte Jagdzeiten für in der Landwirtschaft zu Konflikten führenden Wildarten (z.B. Gänse, Ringeltauben, Dachse) möglich werden.
  • Zusätzlich wird weiteren aktuellen Herausforderungen im Jagdrecht mit dem Gesetzesentwurf wirksam begegnet. Das betrifft unter anderem Freiflächenphotovoltaik-Anlagen, die künftig nicht mehr als jagdlich befriedet gelten sollen, die Schaffung von Rechtssicherheit bei der Kitzrettung oder die Integration der Fallenjagdsachkunde in die Jägerprüfung.

 

Der Gesetzentwurf wird nun in den Bayerischen Landtag eingebracht. Jagdminister Aiwanger appelliert an die Abgeordneten, das weitere Gesetzgebungsverfahren zügig durchzuführen, sodass die vorgesehene Rechtsänderung für Jägerschaft und Jagdrechtsinhaber noch zu Beginn des neuen Jagdjahres im April 2026 in Kraft tritt. In den Versammlungen der Jagdgenossenschaften kann die eigenverantwortliche Rehwildbejagung ohne behördlichen Abschussplan beschlossen werden.

 

Ansprechpartner:
Bastian Brummer
Stellv. Pressesprecher


Pressemitteilung-Nr. 21/26
Ansprechpartner
Prinzregentenstraße 28, 80538 München