Digitale Planung in der Landesentwicklung
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist die rechtliche Grundlage für die weitere Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Mit dem OZG-Umsetzungsprojekt „Bürgerbeteiligung und Information“ führt Bayern die Plattform DiPlanung ein. Dadurch können Planungs- und Beteiligungsverfahren digitalisiert werden.
In der Landesentwicklung in Bayern sind das Raumverträglichkeitsprüfungen und die Aufstellungsverfahren bzw. Fortschreibungen der 18 Regionalpläne und des Landesentwicklungsprogramms Bayern.
Zukünftig kann über die Plattform DiPlanung
im DiPlan Portal nach Planwerken recherchiert werden und
in DiPlan Beteiligung haben die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange (TöB) die Möglichkeit ihre Stellungnahmen abzugeben.
Für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Träger öffentlicher Belange wird die Teilnahme an den Beteiligungsverfahren deutlich verbessert. Sowohl der Zugang zu Informationen als auch das Einreichen von Stellungnahmen wird erheblich vereinfacht.
Auf Seite der planenden Stellen (höhere Landesplanungsbehörden und Regionale Planungsverbände) können Auswertung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen effizienter bearbeitet werden. Und das DiPlan Cockpit unterstützt die planenden Stellen bei der digitalen Verfahrenssteuerung.
Schritte zur Umsetzung
Derzeit werden die Beteiligungsverfahren in der Raumordnung getestet. Nach erfolgreichem Abschluss der Testphase soll der bayernweite Rollout Mitte 2026 erfolgen.
Die Plattform DiPlanung wird auch in der Planfeststellung zur Anwendung kommen; in der Fachlichkeit Bauleitplanung hat der Rollout im Sommer 2025 gestartet.
Weitere Informationen
Informationen über DiPlanung und den einzelnen DiPlanKomponenten, Informationen aus dem Geschäftsbereich des Bayer. Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr sowie allgemeine Informationen zum Onlinezugangsgesetz.
Rechtsgrundlagen
Rechtliche Grundlagen für die Verwaltungsdigitalisierung.

