Wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge
Warum brauchen wir ein Förderprogramm zur Anschaffung von wasserstoffbetriebenen Nutzfahrzeugen in Bayern?
Der Einsatz von leichten und schweren emissionsfreien und sauberen Nutzfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb im Straßenverkehr ist notwendig, um die ehrgeizigen Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen. Gleichzeitig sind die entsprechenden Fahrzeuge aktuell deutlich teurer als entsprechende Diesel- und batterieelektrische Fahrzeuge. Das Programm zielt darauf ab, die Mehrkosten bei der Anschaffung von wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen zu reduzieren und die bestehenden Programme zum Aufbau von Elektrolyseur- und Wasserstofftankstelleninfrastruktur zu ergänzen, sodass regionale Wertschöpfungsketten adressiert werden.
Konditionen des Förderprogramms zur Anschaffung von wasserstoffbetriebenen Nutzfahrzeugen in Bayern
Ziel der Förderung ist es, Mehrausgaben bei der Anschaffung von Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb zu reduzieren und damit einen Beitrag zur Marktaktivierung bzw. zum Markthochlauf für Nutzfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb zu leisten.
Der Kreis der Zuwendungsempfänger ist offen gestaltet. Antragsberechtigt sind sowohl juristische als auch natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind und zum Zeitpunkt der Auszahlung ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.
Die Förderrichtlinie tritt zum 01.01.2026 in Kraft und läuft bis zum 31.12.2028.
Die Förderung wird im Rahmen von Förderaufrufen gewährt. Mit dem Förderaufruf werden ergänzende Hinweise zur Förderrichtlinie und die inhaltlichen Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen veröffentlicht. Förderaufrufe veröffentlicht der Projektträger. Ein erster Aufruf ist für Anfang 2026 geplant.
Der Erwerb und das Leasing von emissionsfreien (Art. 2 Nr. 102g AGVO) oder sauberen (Art. 2 Nr. 102f AGVO) neuen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 mit Brennstoffzellen- oder Wasserstoff-Verbrennerantrieb auf Basis des Art. 36b AGVO.
Das emissionsfreie oder saubere Nutzfahrzeug muss in Bayern auf den Zuwendungsempfänger zugelassen sein und an einem Sitz, Niederlassung oder einer Betriebsstätte des Zuwendungsempfängers in Bayern stationiert sein. Das emissionsfreie oder saubere Nutzfahrzeug muss während der gesamten Zeit der Zweckbindung in Benutzung sein und mindestens 20 000 Kilometer pro Kalenderjahr zurücklegen.
Die Beihilfeintensität für die im Rahmen des Vorhabens gemachten Ausgaben beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Zuwendungssumme pro Fahrzeug variiert je nach Fahrzeugklasse (N1 bis N3) und wird in den Förderaufrufen festgesetzt.
Betreut und abgewickelt wird das Förderprogramm vom beliehenen Projektträger, der auch als zentraler Ansprechpartner in allen Förderfragen fungiert. Der Projektträger veröffentlicht die Förderaufrufe und führt die Prüfung der Skizzen und Anträge durch. Kontaktdaten und weitere Informationen zum Projektträger werden in Kürze bekanntgegeben.
Es wird daher empfohlen, frühzeitig Kontakt mit dem Projektträger aufzunehmen. Informationen zum Verfahren stehen auf der Website des Projektträgers zur Verfügung.
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Eckpunkte zur Förderung
Erfahren Sie mehr über das Bayerische Förderprogramm zum Erwerb von emissionsfreien und sauberen Nutzfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb.
Richtlinie zum Förderprogramm
In der Richtlinie sind die Fördermöglichkeiten und Bedingungen ausführlich dargestellt.

