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Überbrückungshilfe Corona

Die Überbrückungshilfe ist ein Bundesprogramm zur Erstattung der betrieblichen Fixkosten bei Corona-bedingten Umsatzausfällen. Das Programm richtet sich an Unternehmen, einschließlich gemeinnütziger Unternehmen und Vereine, und im Haupterwerb tätige Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe aller Wirtschaftsbereiche. Die Überbrückungshilfe wurde als Billigkeitsleistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel gewährt. Sämtliche Antragsfristen sowie die Frist zur Einreichung der Schluss- bzw. Endabrechnung sind bereits abgelaufen.

Servicehotline und E-Mail-Beratung

Über den gesamten Zeitraum der Corona-Pandemie gab es für Soloselbständige und Unternehmen zahlreiche Hilfsprogramme. Häufig ist eine nachträgliche Überprüfung bzw. Endabrechnung erforderlich. Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Ansprechpartner.

Soforthilfe Corona: Erreichbarkeit der Servicehotline werktags, zwischen 9-11 und 13-15 Uhr, unter 089 57907066 sowie per E-Mail an info[at]soforthilfecorona.bayern[dot]de.

Neustarthilfen, Überbrückungshilfen und außerordentliche Wirtschaftshilfen (November-/Dezemberhilfe): Erreichbarkeit der Servicehotline Montag bis Donnerstag von 8-18 Uhr sowie Freitag von 8-16 Uhr, unter 089 51161111 sowie per E-Mail an wirtschaftshilfen[at]muenchen.ihk[dot]de.

Soloselbständigenprogramm für Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe: Über die Kontaktmöglichkeiten informiert das StMWK.

Download

Derzeit bearbeitet die IHK für München und Oberbayern die Schlussabrechnungen der Corona Wirtschaftshilfen. Die verlängerte Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung endete am 30.09.2024. Alle Informationen der IHK für München und Oberbayern finden Sie auf der Website der IHK.