Soforthilfe Corona

Die Soforthilfen wurden in den ersten Monaten der Corona-Pandemie als Billigkeitsleistung für kleine Betriebe und Freiberufler, die aufgrund der Corona-Krise in eine existenzielle Notlage geraten sind, gewährt und sollten dazu dienen, die Verbindlichkeiten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten zu begleichen. Entgangene Umsätze und Gewinne konnten damit nicht ersetzt werden. Letztmalige Antragstellung war am 31. Mai 2020 möglich. Die Corona-Soforthilfe wurde auf der Grundlage einer bei der Antragstellung getroffenen Prognose gewährt. Aufgrund des Bewilligungsbescheides ist der Soforthilfe-Empfänger dazu verpflichtet zu überprüfen, ob diese Prognose zu dem bei Antragstellung erwarteten Liquiditätsengpass auch tatsächlich eingetreten ist, oder ob die Soforthilfe – gegebenenfalls auch anteilig – zurückgezahlt werden muss.

Hinweis: Die postalischen Erinnerungsschreiben werden derzeit verschickt. Sofern Sie Ihre Rückmeldung in der Online-Datenmaske schon vorgenommen haben, hat sich dieses bereits erledigt. Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier auf dieser Seite. Bitte lesen Sie sich diese aufmerksam durch.

Sie haben bis zum 30. Juni 2023 Zeit für die Berechnung, Rückmeldung und ggf. Rückzahlung der Soforthilfe. Es wird jedoch empfohlen, die Berechnung – auch in Ihrem eigenen Interesse – unverzüglich, d.h. schnellstmöglich durchzuführen (siehe hierzu auch Frage 1.7 unter den häufig gestellte Fragen).

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte (unter Angabe der MVO-Nummer) ausschließlich an unsere Servicehotline unter 089 57907066 (nicht an die Bewilligungsstellen) bzw. per E-Mail an info[at]soforthilfecorona.bayern[dot]de. Die Hotline ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr besetzt.

Aufgrund des enormen Anrufaufkommens kann es leider dauern, bis Sie durchkommen. Versuchen Sie es daher bitte in den nächsten Tagen erneut. Ebenfalls kann es dauern, bis Sie eine Antwort auf Ihre E-Mail-Anfrage erhalten. Sie haben aber Zeit für Ihre Rückmeldung, bis Sie eine Antwort auf Ihre Fragen erhalten haben. Die Online-Datenmaske für Rückmeldungen ist bis 30. Juni 2023 geöffnet.

Ab dem 28. November 2022 werden an die Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfen sowohl postalisch als auch per E-Mail Schreiben zur Erinnerung an die Verpflichtung zur Überprüfung der erhaltenen Corona-Soforthilfe versendet. Die nachträgliche Überprüfung der bei Antragstellung getroffenen Prognose soll anhand der zur Verfügung gestellten Berechnungshilfe durchgeführt werden. Unser Video sowie unsere Infografik erklären, was genau Empfängerinnen und Empfänger der Corona-Soforthilfe jetzt tun müssen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte (unter Angabe der MVO-Nummer) ausschließlich an unsere Servicehotline unter 089 57907066 (nicht an die Bewilligungsstellen) bzw. per E-Mail an info[at]soforthilfecorona.bayern[dot]de.

Bayerisches Wirtschaftsministerium
Hotline Soforthilfe Corona
Sie erreichen unsere Hotline werktags von 9 bis 17 Uhr.

Einfach einreichen und abhaken.

Das folgende Video und unsere Infografik erklären, was genau Empfängerinnen und Empfänger von Corona-Soforthilfe jetzt tun müssen.

MIt Hilfe des Online-Berechnungstools können Sie im Vorfeld eine mögliche Überkompensation ermitteln. Daneben finden Sie auf dieser Seite Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Schreiben zur Erinnerung an die Verpflichtung zur Überprüfung der erhaltenen Corona-Soforthilfe.

Erklärvideo: „Einfach einreichen und abhaken“

YouTube-Inhalte anzeigen

Dabei werden Daten an YouTube übermittelt.
Weitere Informationen

Infografik: „Corona-Soforthilfe in 3 Schritten abhaken"

Online-Berechnungshilfe

Bitte führen Sie die Berechnung durch und nehmen diese zusammen mit den der Berechnung zugrundeliegenden Belegen und Nachweisen zu Ihren Unterlagen.

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Häufig gestellte Fragen