Bayerischer Transformationsfonds
Der neue bayerische Transformationsfonds
Die Wirtschaft in Bayern steht vor einem immensen Transformationsdruck hinsichtlich Dekarbonisierung und Digitalisierung. Dies verlangt innerhalb der Unternehmen verstärkte Investitionen zur Erhaltung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, macht die beschleunigte Entwicklung und den schnellen Einsatz von Zukunftstechnologien nötig und erfordert die Erschließung neuer, zukunftsfähiger Geschäftsfelder im internationalen Wettbewerb. Hier setzt der neue Transformationsfonds der Staatsregierung an.
FAQs
Gefördert werden Transformationsvorhaben im gesamten Freistaat. Adressiert werden Investitionen von Unternehmen in Forschung und innovative Technologien sowie Investitionen zur Umstellung der Produktionsprozesse und zum Aufbau alternativer Geschäftsfelder.
Der Transformationsfonds setzt sich aus mehreren Modulen mit unterschiedlichen Fördertatbeständen zusammen. Zentraler Bestandteil ist die F&E-Förderung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen im Rahmen des Bayerischen Technologieförderungsprogramms plus (BayTP+). Förderfähig sind zudem Vorhaben im Bereich Prozess- und Organisationsinnovation. Gefördert werden außerdem Investitionen in Anlagen zum chemischen oder biochemischen Recycling von Kunststoffabfällen sowie sonstige innovative Recycling-Anlagen mit erheblichem Klimaschutzeffekt.
Die entsprechende Förderrichtlinie finden Sie ab dem 21. Mai hier.
Je nach Modul gelten verschiedene Fördervoraussetzungen, -höhen und -quoten für Einzelbetriebe. Dabei sind jeweils die beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission zu beachten. Die Ausgestaltung nutzt Tatbestände der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Eine allgemeine Investitionsförderung vor allem für Großunternehmen ist dementsprechend nicht zulässig.
Das Angebot steht Unternehmen in allen bayerischen Regionen branchenoffen und -übergreifend zur Verfügung, da es um die Zukunft der gesamten industriellen Produktion in Bayern geht.
Insgesamt stehen rund 350 Mio. Euro aus dem Kapitalstock der Bayerischen Transformations- und Forschungsstiftung für die Fördermodule zur Verfügung. Die Mittel des Transformationsfonds werden zeitlich befristet über einen Zeitraum von mehreren Jahren bereitgestellt.
Die aufgeführten Programmmodule werden vom Projektträger Bayern bei Bayern Innovativ betreut. Der Projektträger führt die Antragsberatung durch, nimmt unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Formulare die Förderanträge entgegen und begleitet die Projektdurchführung und -abrechnung. Die Bewilligung der Mittel und der Erlass der Förderbescheide erfolgen durch die Bayerische Transformations- und Forschungsstiftung.
Für eine Erstberatung und eine Einschätzung über eine in Frage kommende Förderung aus dem Transformationsfonds stehen die Förder- und Branchenreferate im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie der Transformations- und Förderlotse bei Bayern Innovativ unter der Telefonnummer 0800-0268724 und der E-Mail-Adresse kontakt[at]projekttraeger-bayern[dot]de zur Seite. Allgemeine Fragen zum neuen Transformationsfonds können auch an referat21[at]stmwi.bayern[dot]de gerichtet werden.
Beim Transformationsfonds der LfA Förderbank Bayern handelt es sich um ein Beteiligungsinstrument für Transformationsvorhaben. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter LfA Förderbank Bayern – Transformationsfonds Bayern.
Der neue Transformationsfonds stellt nicht-rückzahlbare Fördermittel im Rahmen der geltenden Förderrichtlinie zur Verfügung.