Netzausbaubedarf

Das sogenannte NOVA-Prinzip ist die Basis jeglicher Netzplanung. NOVA steht für „Netz-Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau". Es bedeutet, dass ein Ausbau des Netzes nur dann in Betracht kommt, wenn alle Möglichkeiten der Optimierung und Verstärkung bestehender Leitungen ausgeschöpft sind.
Bestimmung des Ausbaubedarfs im Übertragungsnetz in Deutschland
1. Szenariorahmen
- Was ist das? Der Szenariorahmen umfasst mindestens drei Szenarien, die zeigen, wie sich der Stromverbrauch und die Stromerzeugung in Deutschland voraussichtlich entwickeln werden.
- Wie entsteht er? Der Szenariorahmen wird alle zwei Jahre von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern entworfen bzw. aktualisiert. Der Auftrag dazu ergibt sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz. Die Öffentlichkeit kann Stellung nehmen, bei begründeten Einsprüchen müssen die Netzbetreiber den Entwurf anpassen. Die Genehmigung erfolgt durch die Bundesnetzagentur.
2. Netzentwicklungsplan
- Was ist das? Der Netzentwicklungsplan enthält alle Maßnahmen zur Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau des Netzes, die in den nächsten 10 bis 15 Jahren für einen zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind.
- Wie entsteht er? Der Netzentwicklungsplan wird auf Basis des Szenariorahmens alle zwei Jahre von den Übertragungsnetzbetreibern erstellt beziehungsweise aktualisiert. Sie berücksichtigen Einwendungen der Öffentlichkeit. Die Bundesnetzagentur prüft den Plan, veranlasst gegebenenfalls Änderungen und bestätigt ihn anschließend. Der zugehörige Umweltbericht zeigt Umweltauswirkungen durch die im Plan enthaltenen Maßnahmen auf.
3. Bundesbedarfsplan
- Was ist das? Das Bundesbedarfsplangesetz enthält als Anlage den Bundesbedarfsplan. Hierin sind alle Leitungsprojekte gelistet, die verbindlich umzusetzen sind. Welche Maßnahmen beim jeweiligen Leitungsprojekt geplant sind – also zum Beispiel Optimierung, Verstärkung oder Neubau – steht im Netzentwicklungsplan. Für neue Leitungen sind die Anfangs- und Endpunkte festgelegt, keine Leitungsverläufe.
- Wie entsteht er? Die Bundesnetzagentur übermittelt den bestätigten Netzentwicklungsplan samt Umweltbericht spätestens alle vier Jahre an die Bundesregierung – bei größeren Änderungen gegenüber der Vorgängerversion alle zwei Jahre. Die Bundesregierung legt die Unterlagen dem Bundestag und Bundesrat vor. Diese entscheiden darüber, welche Leitungsmaßnahmen tatsächlich umgesetzt werden sollen und verankern sie im Bundesbedarfsplan(gesetz).
Weitere Informationen zu den einzelnen Verfahrensschritten finden Sie bei der Bundesnetzagentur.
Beteiligungsmöglichkeiten
In den Stufen 1 (Szenariorahmen) und 2 (Netzentwicklungsplan + Umweltbericht) zur Ermittlung des Ausbaubedarfs im Übertragungsnetz werden die Planungsunterlagen wiederholt öffentlich ausgelegt.
Als Bürger oder Träger öffentlicher Belange haben Sie die Möglichkeit, sich zu den Planungen zu äußern. Diese Äußerungen und Einwände werden im weiteren Verfahren berücksichtigt. Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur und der Übertragungsnetzbetreiber.
Bestimmung des Ausbaubedarfs im Verteilnetz in Deutschland
Das Verteilnetz transportiert den Strom von den Übergabepunkten des Übertragungsnetzes zu den Endverbrauchern. Zur Bestimmung des Ausbaubedarfs im Verteilnetz gibt es kein deutschlandweit einheitliches Verfahren. Die zuständigen Verteilnetzbetreiber übernehmen eigenverantwortlich die Netzausbauplanung. Daten, die den Verteilnetzbetreibern bei ihren Planungen helfen, sind zum Beispiel die installierte Erzeugungsleistung und -art sowie das Abnahmeverhalten der einzelnen Verbraucher.
Für die höchste Spannungsebene des Verteilnetzes, die Hochspannungsebene (110 kV), erstellen die Verteilnetzbetreiber sogenannte Netzausbaupläne. Diese finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Verteilnetzbetreiber.