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De-minimis-Register

Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle nach den De-minimis-Verordnungen gewährten Beihilfen in ein zentrales Register eingetragen werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer?

    Wer ist betroffen? Jede öffentliche Stelle, die eine Beihilfe gewährt, zum Beispiel als Kommune, als Landratsamt oder als sonstige öffentliche Einrichtung.

  • Beihilfe?

    Was ist eine Beihilfe? Sie als öffentliche Stelle geben Vorteile an Unternehmen, zum Beispiel Zuschüsse, vergünstigte Grundstücksverkäufe, reduzierte Mieten oder zinsgünstige Darlehen.

  • Unternehmen?

    Was ist ein Unternehmen? Ein Unternehmen im Beihilferecht ist jede Einheit, die wirtschaftlich tätig ist, also Güter oder Dienstleistungen auf einem Markt anbietet, unabhängig von Rechtsform oder Gewinnerzielungsabsicht. Auch Vereine oder kommunale Eigenbetriebe können Unternehmen darstellen.

  • Gut zu wissen!

    Die De-minimis-Verordnungen geben Ihnen die einfachste Rechtsgrundlage, um Förderungen rechtssicher zu gewähren.

  • Was tun?

    Informieren Sie sich in den bereitgestellten Schulungsunterlagen, damit Sie als öffentliche Stelle wissen, wie Sie ab dem 1. Januar 2026 rechtmäßig fördern.

Informieren Sie sich zu den Schulungsunterlagen und finden Sie hier den Zugang zum De-minimis-Register. Klicken Sie hier!

Was ist das De-minimis-Register?

Das De-minimis-Register ist ein zentrales Verzeichnis, in dem staatliche Beihilfen erfasst werden, die unter die sogenannten De-minimis-Verordnungen der Europäischen Union fallen. Ab dem 1. Januar 2026 müssen nach den De-minimis-Verordnungen gewährten Beihilfen in ein zentrales Register eingetragen werden.

Das Register soll nach einer Übergangszeit die bisherige Praxis ablösen, wonach Unternehmen Selbstauskünfte (De-minimis-Erklärungen) abgeben und Behörden De-minimis-Bescheinigungen ausstellen müssen. Deutschland wird hierfür ein von der EU-Kommission entwickeltes webbasiertes Register nutzen – das sogenannte eAIR-Register. Es wird ähnlich wie das teilweise aus der AGVO-Förderung bekannte TAM-Register funktionieren.

Was sind De-minimis-Beihilfen?

De-minimis-Beihilfen sind staatliche Zuwendungen an Unternehmen, die ohne Genehmigung der Europäischen Kommission gewährt werden dürfen. Sie gelten als so geringfügig, dass keine relevante Wettbewerbsverzerrung zu erwarten ist.

Innerhalb eines rollierenden Zeitraums von drei Jahren gelten folgende Höchstgrenzen:

Zeitplan

Die Angaben des Zeitplans werden regelmäßig aktualisiert. Seine Fortschreibung richtet sich danach, wann die Kommission neue Informationen oder Systemfunktionen zur Verfügung stellt.

Ab Dezember 2025Erstanlage aller Nutzerinnen und Nutzer im De-minimis-Register (Achtung: Zwei-Faktor-Authentifizierung für den Login erforderlich)
Ab 1. Januar 2026Pflicht zur Nutzung des Registers für Beihilfen nach der allgemeinen De-minimis-Verordnung und der DAWI-De-minimis-Verordnung
Ab 2026Bereitstellung technischer Schnittstellen für den Daten-Upload
Ab 1. Januar 2027Pflicht zur Nutzung des Registers für Beihilfen nach der Agrar-De-minimis-Verordnung
Bis 31. Dezember 2028 (Übergangszeit)Register und De-minimis-Erklärung wie -Bescheinigung sind parallel auszufüllen
Ab 1. Januar 2029Register ist vollständig eingeführt

De-minimis-Register: Schulungsunterlagen und Informationen zum Zugang

Informieren Sie sich in den bereitgestellten De-minimis-Register-Schulungsunterlagen und erfahren Sie mehr zum Zugang mit und ohne EU-Login.

Hier gelangen Sie ins De-minimis-Register

Zugang zum De-minimis-Register nur mit EU-Login und Zwei-Faktor-Authentifizierung

Die Erstanlage aller Nutzerinnen und Nutzer im De-minimis-Register erfolgt ab Dezember 2025.

Sobald Ihr jeweiliger Nutzerzugang angelegt ist, ist ein Login möglich. Hierzu benötigen Sie einen EU-Login (früher ECAS-Konto). Bei jedem Login ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) erforderlich. Diese Authentifizierung können Sie bereits vorab einrichten.

 

Anleitung zur Zwei-Faktor-Authentifizierung

Hier finden Sie einen Überblick über die Authentifizierungsarten. Folgen Sie zur Einrichtung der Zwei-Faktor-Authentifizierung der Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Anleitung herunterladen

Weitere Informationen zum Zugang

Nähere Informationen zur technischen Ausgestaltung des EU Logins und der Zwei-Faktor-Authentifizierung finden Sie in der FAQ-Sammlung der Europäischen Kommission: EU Login Help

Bei technischen Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Support-Mailbox der EU-Kommission COMP-EAID-REGISTER[at]ec.europa[dot]eu.

Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um De-minimis und unser Angebot. Bitte informieren Sie sich bei Fragen und Anliegen im ersten Schritt im untenstehenden FAQ-Bereich. Sollten Sie dort nicht fündig werden, können Sie sich gerne per E-Mail an uns wenden.

E-Mail-Nachricht an das De-minimis-Team senden

 

Allgemeines zu De-minimis-Beihilfen

Überblick zum De-minimis-Register

Register: Bewilligungsstellen und Nutzer

Einloggen in das De-minimis-Register und Zwei-Faktor-Authentifizierung

Anlegen von De-minimis-Beihilfen