MÜNCHEN Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger warnt vor massiven Nachteilen für die heimische Biomethanbranche durch den neuen Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes. Der Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Regeln für den Gas- und Wasserstoffbinnenmarkt verhindert die Einspeisung von Biomethan ins Gasnetz.
Für den Minister ist das ein schwerer politischer Fehler: „Der Bund darf Biomethan nicht abwürgen. Während überall in Europa Biomethan massiv ausgebaut wird, wird der Netzanschluss für Biomethananlagen in Deutschland gezielt verhindert. Ich frage mich warum. Anlagenbetreiber, die in den letzten Jahren mit großem Engagement in grüne Gase investiert haben, werden vor den Kopf gestoßen. Der Bund muss diese Lücke schnell schließen und Planungssicherheit für die Biomethanbranche herstellen."
Nach den aktuellen Entwürfen würden die bisherigen klaren und verlässlichen Vorgaben zum Netzanschluss von Biomethaneinspeiseanlagen wegfallen. Über die künftigen Regelungen zur Kostenwälzung und Kostentragung des Netzanschlusses wird im Referentenentwurf keine Aussage getroffen. Zudem könnten Netzbetreiber in Zukunft den Anschluss von Biomethananlagen unter bestimmten Bedingungen verweigern.
Aiwanger: „Damit würden genau die Projekte blockiert, die wir für unsere Energiezukunft dringend brauchen. In Bayern liegen zahlreiche Netzanschlussbegehren von Biomethaneinspeiseanlagen vor. Viele davon wollen erneuerbares Gas ins Netz einspeisen. Wenn der Bund jetzt den Netzanschluss nicht endlich praxistauglich regelt und Netz- und Anlagenbetreiber mit der Kostenregelung alleinlässt, wird kein Unternehmer mehr investieren. Das ist genau das Gegenteil von dem, was wir erreichen wollen.“
Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat sich im Rahmen der Einspeiseinitiative Biogas Bayern mit Netzbetreibern, Anlagenbetreibern und Verbänden zusammengetan, um sich genau mit dieser Problematik auseinander zu setzen. Die Einspeiseinitiative Biogas Bayern hat Handlungsempfehlungen entwickelt, um diese dem Bund vorzustellen. Hierfür zeigte sich der Bund bei den letzten Rückmeldungen aufgeschlossen.
Das Bayerische Wirtschaftsministerium stimmt mit den Bioenergieverbänden überein, dass die Regelungen nicht so bleiben können. Für Biomethan fordert der Minister folgende Nachbesserung:
- Die Netzanschlussbedingungen für Biomethan und erneuerbare Gase sowie Wasserstoff sollen nach dem Vorbild der alten Gasnetzzugangsverordnung geregelt werden.
- Ein vorrangiger und diskriminierungsfreier Netzanschluss mit einer Privilegierung bei den Netzanschlusskosten für Biomethan und andere erneuerbare Gase, wie Wasserstoff, wie es die EU ermöglicht, soll genutzt werden.
- Eine wirtschaftlichen Kostenwälzung der Anschlusskosten ist fortzuführen.
- Die Anschlusskosten zwischen Netzbetreiber und Anlagenbetreiber sollen fair verteilt werden.
- Die Länder sollen bei der Ausgestaltung der Verfahren schnell eingebunden werden.
- Für eine Planbarkeit bei Anlagen- und Netzbetreibern sind klare Übergangsfristen nötig.
Aiwanger abschließend: „Bayern setzt auf Technologieoffenheit und auf heimische, erneuerbare Energie. Biomethan ist erneuerbar, speicherbar, planbar und hilft der Landwirtschaft. Wir brauchen mehr grünes Gas im Netz, nicht weniger.“
Ansprechpartnerin:
Dr. Aneta Ufert
Stellv. Pressesprecherin
Pressemitteilung-Nr. 459/25

