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Aiwanger: "Endlich bewegt sich der Bund beim Wolf. Wir brauchen ein vernünftiges Management statt ideologischer Scheuklappen"

MÜNCHEN  Bayerns Wirtschafts- und Jagdminister Hubert Aiwanger kommentiert den heute durch Bundesumweltminister Schneider verkündeten günstigen Erhaltungszustand des Wolfes in der kontinentalen biogeographischen Region: „Die Entscheidung aus Berlin ist ein Schritt in die richtige Richtung. Der Bund hat sein Versprechen, wenn auch mit dreimonatiger Verzögerung, auf den ersten Blick eingehalten. Endlich! Wir haben jetzt einen günstigen Erhaltungszustand beim Wolf für die kontinentale biogeografische Region. Auf den zweiten Blick lässt die Bundesregierung aber die Almbauern im Alpenraum verantwortungslos im Regen stehen.“

Laut der Pressemittelung des Bundesumweltministeriums wird für die alpine geografische Region weiterhin keine Aussage im FFH-Bericht getroffen. Damit lässt die Bundesregierung die Möglichkeiten des EU-Rechts weiter ungenutzt. Denn der Erhaltungszustand in Nachbarstaaten könnte berücksichtigt werden. „Ich fordere den Bund nochmals auf, im Alpenraum grenzübergreifend zu denken. Die Almbauern sind dringend darauf angewiesen, wie aktuelle Fälle aus dem Allgäu andeuten. Auch nutzt die bloße Meldung des günstigen Erhaltungszustandes für weite Teile Bayern der Praxis erst etwas, wenn die Bewertungskriterien offengelegt werden: eine wichtige Voraussetzung für eine rechtssicheres Bestandsmanagement“, so der Minister.

 

Aiwanger übt weiter Kritik an dem Tempo auf Bundesebene. Nachdem sich der Zeitplan für Regelungen zum Wolf im Bundesjagdgesetz immer weiter nach hinten schiebt, wird eine umgehende Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes unnötig verzögert. „Der Bund muss endlich mit dem Märchen aufhören, dass Bundesjagd- und Bundesnaturschutzgesetz gleichzeitig geändert werden müssten. Bundesnaturschutzgesetz ist Bundessache und hier ist umgehend und klarstellend die EU-Absenkung des Schutzstatus nachzuvollziehen. Das hat höchste Priorität! Jagdrecht ist dagegen Ländersache – von einer zwingend notwendigen Anpassung des Bundesjagdgesetzes kann also keine Rede sein. Ohnehin bin ich skeptisch, dass alle Länder eine Regelung zum Wolf im Bundesjagdgesetz unverändert ins Landesrecht übernehmen werden.“

 

Jagdminister Aiwanger setzt sich seit längerem dafür ein, den Wolf ins Bayerische Jagdgesetz aufzunehmen. Sein Vorschlag sieht ein flexibles Höchstabschusssystem vor, bei dem Abschüsse regional freigegeben werden können, wenn konkrete Risse oder Gefährdungen auftreten. Das bayerische Kabinett ist dem Vorschlag des Ministers gefolgt und hat sich im September auf Eckpunkte der Jagdgesetznovelle verständigt, die auch umfassende Regelung zum Wolf (und Goldschakal) vorsehen. Damit wird Bayern den Weg für eine Bejagung des Wolfes freimachen und verbindet damit die klare Aufforderung an die Bundesregierung, unverzüglich im Bundesnaturschutzrecht klarstellende Änderungen für die Entnahme des Wolfs und für das Bestandsmanagement vorzunehmen. „Wenn der Bund nun seine Hausaufgaben zu Ende bringt, können konkrete Bejagungskonzepte zeitnah umgesetzt werden. Der Wolf kann dann so bejagt werden, dass der günstige Erhaltungszustand nicht gefährdet wird. Unter anderem in Regionen, wo der Wolf besonders problematisch ist, können unbürokratischer und rechtssicherer Wölfe erlegt werden. Wir müssen im Sinne unserer Landwirtschaft und Tierhalter das tun, was die Vernunft fordert: Den Wolf wie viele andere Tierarten durch Jäger managen – nicht ausrotten, aber auch nicht zum goldenen Kalb erklären“, so der Minister.


Ansprechpartner:
Bastian Brummer
Stellv. Pressesprecher


Pressemitteilung-Nr. 407/25
Ansprechpartner
Prinzregentenstraße 28, 80538 München