MÜNCHEN Bayerns Wirtschafts- und Jagdminister Hubert Aiwanger hat eine Verordnung auf den Weg gebracht, die erweiterte Bejagungsmöglichkeiten für Nil- und Rostgänse vorsieht. Sie tritt am kommenden Montag, 1. September, in Kraft.
Die Rostgans wird in Bayern zum ersten Mal in das Jagdrecht aufgenommen und erhält eine Jagdzeit von 1. September bis 28. Februar, Jungtiere dürfen ganzjährig bejagt werden. Die Nilgans darf künftig ganzjährig bejagt werden, um die weitere Ausbreitung einzudämmen. Aiwanger zeigt sich zufrieden: „Mit der neuen Verordnung schaffen wir die dringend nötige Grundlage für eine gezielte Bejagung. Vielerorts nehmen die Probleme mit beiden Gänsearten zu. Ab sofort kann die Jägerschaft vor Ort besser reagieren und vor allem auch die betroffenen Landwirte besser unterstützen, die mit den Schäden konfrontiert sind." Nil- und Rostgänse breiten sich in Bayern zunehmend aus. Sie verursachen mit anderen Wildgansarten teils erhebliche Schäden in der Landwirtschaft. Auch an Badestränden sind sie wegen ihrer Hinterlassenschaften wenig beliebt.
Die Nilgans ist eine invasive gebietsfremde Art, die in Bayern erst seit 1996 vorkommt und mittlerweile flächendeckend anzutreffen ist. Sie verdrängt aufgrund ihres aggressiven Auftretens heimische Vogelarten und gefährdet so die Biodiversität. Deutschland ist nach europäischem Recht verpflichtet, die weitere Ausbreitung solch invasiver Arten, die wie die Nilgans bereits Fuß gefasst haben, zumindest einzudämmen. Die Zahl der erlegten Nilgänse hat sich in den vergangenen zehn Jahren mehr als vervierfacht. Während im Jagdjahr 2015/16 in Bayern noch 954 Nilgänse erlegt wurden, betrug die Streckenzahl im Jagdjahr 2023/24 bereits 4.611. Dieser sprunghafte Anstieg zeige die Dynamik, betont Aiwanger: "Die Zahlen machen ganz deutlich, wie stark sich die Nilgans vermehrt. Eine verstärkte Bejagung ist daher ein notwendiger Baustein, um diese Art in den Griff zu bekommen – auch in Kombination mit genehmigten Gelegebehandlungen zur Brutzeit zur Begrenzung des Bestandswachstums."
Die Rostgans breitet sich im Freistaat ebenfalls stark aus und verursacht zunehmend Konflikte. Bei den in Bayern vorkommenden Tieren handelt es sich um eine gebietsfremde Population, die auf entflohene Zuchttiere zurückgeht. Bayern geht mit der Aufnahme der Art ins Jagdrecht keinen Einzelweg. In Baden-Württemberg etwa ist die Bejagung dieser Vögel seit Jahren gelebte Praxis. Die Jagdzeit vom 1. September bis 28. Februar für adulte, also erwachsene Rostgänse in Bayern soll die mit der Art einhergehenden Konflikte eindämmen. Aiwanger: "Wir bekommen aus der Landwirtschaft und von Vogelfreunden zunehmend Hilferufe, die invasiven Gänsearten konsequenter zu reduzieren. Ich bitte die Jägerschaft, diese Herausforderung anzunehmen und Nil- und Rostgans stärker zu bejagen. Die gesetzlichen Grundlagen wurden jetzt geschaffen. Die Tierwelt verändert sich ständig und wir müssen auf neue Herausforderungen schnell reagieren. Selbiges gilt beispielsweise für Waschbär, Marderhund, Mink und Nutria.“
Die jagdrechtliche Verordnung vom 12. August 2025 ist in Ausgabe Nr. 16 im Gesetz- und Verordnungsblatt seit 29. August veröffentlicht und kann hier eingesehen werden.
Ansprechpartner:
Bastian Brummer
Stellv. Pressesprecher
Pressemitteilung-Nr. 340/25