MÜNCHEN Bayerns Jagdminister Hubert Aiwanger hat die Bundesregierung aufgefordert, in einem Nationalen Bericht den Erhaltungszustand von europäisch geschützten Arten, wie den Wolf, zu bewerten und der Europäischen Kommission kurzfristig melden.
Aiwanger: „Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag große Ankündigungen zum Thema Wolf gemacht. Bei einer ihrer Kernaufgaben, nämlich der Feststellung des Erhaltungszustands, scheint sie nun aber bereits zu versagen und an realitätsfernen Kriterien festzuhalten. Will man den betroffenen Weidetierhaltern wirklich noch erklären, dass Deutschland mit über 2000 Wölfen keinen günstigen Erhaltungszustand haben soll, das flächenmäßig größere Schweden aber mit 300 oder künftig gar 170 Exemplaren diesen erreicht hätte? Das Beispiel zeigt, dass ausreichend Gestaltungsspielräume für die Mitgliedsstaaten vorhanden sind, die EU-Vorgaben durch nationale Bewertungsmaßstäbe auszugestalten.“
Die EU gibt vier Kriterien vor, die für den günstigen Erhaltungszustand maßgeblich sind:
- Verbreitungsgebiet
- Population
- Habitat (Lebensraum)
- Zukunftsaussichten.
Wann diese Kriterien bei einer Art aber als günstig bewertet werden können, ist nicht in Stein gemeißelt, sondern beruht auf Einschätzungen des jeweiligen Mitgliedsstaats. Andere EU-Staaten wie Schweden legen bei ihrer Bewertung bekanntlich andere Maßstäbe an.
„Ich fordere die Bundesregierung auf, ihre Hinhaltetaktik aufzugeben und den günstigen Erhaltungszustand für ganz Deutschland beim Wolf festzustellen, nicht nur – wie wohl beabsichtigt – für die atlantische Region im Nordwesten Deutschlands. Die bisherigen Kriterien sind völlig weltfremd, wie schon ein Blick in andere Länder beweist. Die Rechtsprechung hat ebenfalls erkannt, dass Wolfspopulationen nicht an Grenzen Halt machen", erklärt der Jagdminister.
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 12. Juni 2025 (Az.: C-629/23) klargestellt, dass Tierarten wie Wölfe, deren Populationen sich über nationale Grenzen und biogeografische Regionen hinweg erstrecken, nicht völlig isoliert zu betrachten sind. Insofern kann Deutschland bei der Bewertung des Erhaltungszustands den Austausch mit Populationen, die in benachbarten EU-Staaten oder sogar Nicht-EU-Staaten vorkommen, berücksichtigen.
Aus Sicht des Ministers muss der Bund nun endlich nachvollziehbare Kriterien bei der Bewertung des Erhaltungszustands anwenden und diese offenlegen. Jagdminister Aiwanger: „Seit der Absenkung des Schutzstatus Mitte Juli ist nur noch der Einfluss auf den Erhaltungszustand das entscheidende Kriterium für die Bejagung des Wolfes. Es ist daher entscheidend, dass die Bundesregierung bei der Feststellung des günstigen Erhaltungszustands beim Wolf ihre Hausaufgaben macht, um den Ländern bei der Ausgestaltung des Jagdrechts mehr Spielräume zu eröffnen. Die Bejagung des Wolfs können die Länder – auch ohne den Bund – im Landesjagdrecht regeln.“
Bereits jetzt unterliegen zahlreiche europarechtlich geschützten Arten (wie Gamswild, Baummarder, Gänse oder Rabenkrähe) dem Jagdrecht und werden nachhaltig und im Einklang mit europäischen Vorgaben bejagt. Der Jagdminister hat zur Bejagung des Wolfs im Jagdrecht bereits im Dezember 2024 Vorschläge gemacht, die die Konflikte mit der Weidetierhaltung minimieren soll.
Ansprechpartner:
Jürgen Marks
Leiter Pressereferat
Pressemitteilung-Nr. 317/25