Fremdkapital

Mit günstigen Darlehen, Risikoübernahmen sowie einem neutralen und professionellen Beratungsservice sorgt die LfA Förderbank Bayern für Investitionsanreize und gute Finanzierungsbedingungen.

Das Ziel der bayerischen Wirtschaftspolitik ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe, ihre Innovationskraft und das hohe Beschäftigungsniveau in Bayern zu sichern und weiter auszubauen.

Deshalb liegt das Hauptaugenmerk darauf, Existenzgründungen, Investitionen, Digitalisierung und Innovationen aktiv zu unterstützen. Hierfür stehen insbesondere kleinen und mittleren bayerischen Unternehmen die Fremdfinanzierungsprodukte der LfA Förderbank Bayern zur Verfügung. Mit günstigen Darlehen, Risikoübernahmen sowie einem neutralen und professionellen Beratungsservice sorgt die LfA für Investitionsanreize und gute Finanzierungsbedingungen. Die LfA unterstützt Existenzgründer, auch im Rahmen einer Betriebsübernahme, sowie mittelständische Unternehmen bei Investitionen in Wachstum und Umweltschutz, aber auch bei Liquiditäts- oder Rentabilitätsproblemen.

Darlehensprodukte stehen außerdem für Kommunen zur Verfügung, die mit Infrastrukturmaßnahmen attraktive Standortbedingungen für ihre Unternehmen schaffen. Jeder, der in Bayern etwas unternehmen will, ist herzlich eingeladen, sich bei der LfA über Fördermöglichkeiten zu informieren.

Informationen zum Finanzierungsangebot der LfA finden Sie in der Förderübersicht der LfA. Zudem bietet die LfA eine kostenfreie Förderberatung an. Über die Förderberatung (Tel. 089 / 21 24 - 10 00, LfA Förderberatung) informiert die LfA u. a. über Darlehensprodukte, Antragsverfahren und Konditionen.

Neben dem Förderinstrumentarium der LfA stehen Unternehmen auch die Produkte der KfW zur Verfügung. Die Förderbank des Bundes bietet Unternehmen zahlreiche Förderprodukte an. Informationen hierzu erhalten Sie in der Förderübersicht der KfW oder unter der kostenfreien Servicenummer 0800 5 39 90 01.

Die Beantragung der Darlehen der LfA und KfW erfolgt über die Hausbank (Hausbankprinzip). Voraussetzung ist also, dass die Hausbank bereit ist, das Vorhaben zu begleiten sowie sich am Risiko zu beteiligen. Ausgenommen vom Hausbankprinzip sind Kommunen, welche die Produkte direkt bei der entsprechenden Förderbank beantragen können.