Kommunale Wärmeplanung in Bayern

Gemeinsam die Wärmewende in Bayern gestalten! Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung sowie zum aktuellen Stand der rechtlichen Umsetzung in Bayern.

Am 1. Januar 2024 ist das Gesetz für Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft getreten. Damit wurden die gesetzlichen Grundlagen für eine verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung geschaffen.

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG)

(Gesetzestext)

Kommunale Wärmeplanung in Bayern

(Sprachregelung als PDF)

Was bedeutet Kommunale Wärmeplanung?

Kommunale Wärmeplanung ist die Erstellung eines Planes, wie die Wärmeversorgung in einer Stadt oder einer Gemeinde klimaneutral in der Zukunft ausgestaltet werden kann. Hierbei geht es insbesondere um die langfristige Umstellung dezentraler fossiler Heizsysteme auf umwelt- und klimafreundlichere Wärmeversorgung.

Dazu werden insbesondere Gebiete mit dezentraler Wärmeversorgung, bestehende Wärmenetzgebiete oder Wasserstoffnetzgebiete auf ihre Um- und Ausbaumöglichkeiten hin untersucht.

Warum Kommunale Wärmeplanung?

In der Diskussion der Möglichkeiten für eine rasche Energiewende hat der Wärmesektor neben der Stromerzeugung und dem Verkehrssektor bisher wenig Beachtung gefunden. Dies jedoch völlig zu Unrecht, da die Wärmeversorgung in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Energieverbrauchs ausmacht und deshalb auch für einen Großteil des CO2-Ausstoßes verantwortlich ist. Derzeit werden rund 80 Prozent des Wärmeverbrauchs durch fossile Energieträger wie Gas und Öl gedeckt. Dieser große Anteil an fossilen Brennstoffen hat nicht nur Auswirkungen auf den CO2-Ausstoß, sondern macht die Abnehmer auch abhängig von möglichen starken Preisanstiegen der hauptsächlich aus dem Ausland bezogenen fossilen Energieträger Gas und Öl.

Die kommunale Wärmeplanung soll helfen, den kosteneffizientesten und praktikabelsten Weg zu einer klimafreundlichen und langfristigen Wärmeversorgung vor Ort zu ermitteln. 

Welche Vorteile bringt die Kommunale Wärmeplanung?

Von der Kommunalen Wärmeplanung können sowohl die Kommunen als auch die Hausbesitzer und Unternehmen profitieren.

Die Kommunen selbst können durch die klimaneutrale Wärmeerzeugung von Brennstoffimporten unabhängig werden und Ressourcen zur Wärmeerzeugung bestmöglich vor Ort nutzen. Ihren Einwohnern und Gewerbebetrieben können die Städte und Gemeinden eine Planbarkeit auf lange Sicht bieten. All das kann zur Steigerung der Attraktivität der Kommune als Wohnort und zur Ansiedlung von Gewerbe beitragen.

Hausbesitzer erhalten Planungssicherheit im Hinblick auf künftige Wärmeversorgungsoptionen. Beispielsweise kann ein Hausbesitzer auf die Installation einer Wärmepumpe oder Biomasseheizung verzichten, wenn sich als Folge der Kommunalen Wärmeplanung ergibt, dass das Gebiet, in dem sich das Haus befindet, zeitnah an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird. Darüber hinaus können Hausbesitzer dadurch ebenfalls unabhängig von Brennstoffimporten und deren Preisschwankungen werden. 

Umsetzung in Bayern

Verfassungsrechtlich ist eine direkte Übertragung von Aufgaben durch den Bund an die Kommunen nicht möglich. Deshalb werden mit dem WPG die Länder verpflichtet sicherzustellen, dass eine kommunale Wärmeplanung erstellt wird. In einem Flächenland wie Bayern ist eine zentrale Durchführung jedoch nicht sachgerecht. Hierzu fehlen dem Freistaat die nötigen Kenntnisse der konkreten Voraussetzungen in den Städten und Gemeinden. Die Wärmeplanung soll nicht von oben herab erstellt werden, sondern von und mit den örtlichen Akteuren. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber im WPG die Kommunen bereits als Adressaten der Wärmeplanung vorgesehen. Der Freistaat will dies aufgreifen und die Kommunen als planungsverantwortliche Stellen der Wärmeplanung benennen.

Aktuell wird die landesrechtliche Umsetzung erarbeitet. Hierzu sieht die Bayerische Verfassung ein spezielles Verhandlungsverfahren zwischen Freistaat und Kommunen vor. Dies tritt immer dann in Kraft, wenn der Freistaat eine Aufgabe auf die Kommunen überträgt, die zusätzliche Kosten verursacht (sog. Konnexitätsverfahren). Erst mit einer Einigung zwischen Freistaat und Kommunen darf eine Übertragung der Aufgaben erfolgen.

Für Kommunen, die bereits heute freiwillig in die kommunale Wärmeplanung starten wollen, halten der Freistaat Bayern und der Bund bereits jetzt einige nützliche Instrumente und Unterstützungsmöglichkeiten bereit.

Pressemeldung

Energiepolitik

MÜNCHEN  Seit Anfang des Jahres besteht die Verpflichtung, in den nächsten Jahren eine flächendeckende Wärmeplanung in den Kommunen zu erstellen.…

Häufig gestellte Fragen

Kommunen:

Bürgerinnen und Bürger: