Aiwanger: "Die IHK kennt die Probleme der Schweinehalter. Deswegen werden auch keine unnötigen Rückfragen gestellt"

MÜNCHEN  Derzeit laufen die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen. Auch schweinehaltende Landwirtschaftsbetriebe haben in der Vergangenheit solche Hilfen in Anspruch genommen. Jene Betriebe, die Gelder im Rahmen der Überbrückungshilfe erhalten haben, müssen bis spätestens 30. September 2024 Schlussabrechnungen vorlegen. Bayerns Wirtschaftsminister Aiwanger: „Zahlreiche Landwirte standen während der Pandemie vor dem Aus. Das konnten wir verhindern. Über 2300 Anträge wurden bewilligt und den Betrieben damit geholfen. Die gesetzlich vorgesehenen Schlussabrechnungen sind nun der letzte Schritt. Ich habe mich dafür eingesetzt, dass die Frist dazu bis zum 30. September 2024 verlängert wurde. Das macht es einfacher für die betroffenen Landwirte.“ Aiwanger betont, dass Schlussabrechnungen nur im Rahmen der Überbrückungshilfe notwendig sind. „Die Mehrheit der schweinehaltenden Betriebe wurde im Rahmen der Härtefallhilfe unterstützt. Diese Fälle sind bereits abschließend geprüft, es muss daher keine Schlussabrechnung mehr vorgelegt werden und es kann auch nicht zu Rückforderungen kommen.“

 

Als zuständige Bewilligungsstelle prüft die IHK für München und Oberbayern, ob die Planzahlen, die Landwirte während der Pandemie angegeben haben, mit den nun vorzulegenden Ist-Zahlen übereinstimmen. Antragsteller müssen bis zum 30. September 2024 ihre Schlussabrechnungen über so genannte prüfende Dritte wie zum Beispiel Steuerberater einreichen. Bisher haben das rund 65 Prozent der Antragsteller getan. Die IHK muss Hilfen gegebenenfalls zurückfordern, wenn nichts vorgelegt wird. "Die IHK kennt die Situation der Schweinehalter. Deswegen werden auch keine unnötigen Rückfragen gestellt", so Aiwanger.

Ansprechpartner:
Bastian Brummer
Stellv. Pressesprecher


Pressemitteilung-Nr. 139/24
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