Aiwanger: "Wir sagen der Vorhaltepflicht von Super E5 an Tankstellen den Kampf an. Es gibt umweltfreundlichere Alternativen wie B10 oder HVO100"

MÜNCHEN  Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat seine Forderung nach mehr Bürokratieabbau und freiem Wettbewerb an Tankstellen bekräftigt.

 

Aiwanger:  „Die Tankstellenbetreiber brauchen keine Doktrin von oben. Sie können selbst entscheiden, welchen Kraftstoff sie am Markt anbieten möchten. Bislang müssen Tankstellen Super E5 vorhalten. Entfällt diese Verpflichtung, werden Tanksäulen für umweltfreundlichere Alternativen wie B10 oder HVO100 frei. Wenn wir unsere Klimaschutzziele im Verkehr erreichen wollen, müssen wir dringend auch unser Tankverhalten ändern."

 

Im Rahmen der Novelle der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung (10. BImSchV) wird Bayern am kommenden Freitag im Bundesrat die auf seine Initiative hin beschlossene Empfehlung des Wirtschaftsausschusses unterstützen, die Vorhaltepflicht von Super E5 abzuschaffen. Bisher müssen die Tankstellenbetreiber eine Zapfsäule für Super E5 verpflichtend vorhalten, wenn sie Super E10 anbieten. Dies will der Staatsminister ändern.

 

Aiwanger: „Ich befürworte ein Umdenken in der Bevölkerung. Mittlerweile kann E10 von fast allen Autos getankt werden. Das heißt, jeder Autofahrer kann zum Klimaschutz beitragen, indem er mehr Biokraftstoffe tankt – statt Super E5 eben E10 mit einem Anteil von bis zu 10 Prozent Bioethanol. Das spart sogar bares Geld. Die Haushaltskasse freut´s.“

 

Durchschnittlich verbrauchen Biokraftstoffe rund 87 Prozent weniger Treibhausgase als fossile Kraftstoffe. „Wer E10 tankt, schont die Umwelt. Biokraftstoffe stoßen deutlich weniger CO2-Emissionen, Stickoxide und Feinstaub aus“, erklärt der Wirtschaftsminister.

 

Die Bestandsschutzsortenregelung der 10. BImSchV für den Ottokraftstoff der Qualität „Super“ war EU-rechtlich nur bis 2013 verpflichtend. Zehn Jahre später ist diese nach Ansicht von Aiwanger nicht mehr notwendig, da aufgrund der kontinuierlichen Flottenerneuerung kaum mehr Fahrzeuge auf dem Markt sind, die nicht mit Super E10 fahren können. Stattdessen schränkt die Bestandsschutzsortenregelung die Kapazitäten vieler Tankstellen ein und verhindert damit, dass alternative erneuerbare Kraftstoffe angeboten werden können. Vor dem Hintergrund, dass die THG-Quote in den nächsten sieben Jahren von 9,25 Prozent auf mindestens 25 Prozent ansteigen wird, muss die Produktpalette an erneuerbaren Kraftstoffen an Tankstellen deutlich erweitert werden.

 

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Pressemitteilung-Nr. 102/24
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