Als Beitrag zur Marktaktivierung für Nutzfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb stellt der Freistaat Bayern 35 Millionen Euro zur Verfügung.
Gefördert werden der Kauf und das Leasing von wasserstoffbetriebenen Nutzfahrzeugen. Förderfähig sind Fahrzeuge aller Nutzfahrzeugklassen (N1, N2 u. N3), somit auch Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung. Es werden sowohl Wasserstoffverbrenner- als auch Brennstoffzellenfahrzeuge gefördert.
Die Förderquote beträgt 80 % der Investitionsmehrkosten im Vergleich zu einem entsprechenden Fahrzeug mit Dieselantrieb der höchsten geltenden Schadstoffklasse
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier. Bei Fragen können Sie sich gerne per E-Mail an Elisabeth Gruber (Referentin Energiepolitik & Regulatorik) wenden: elisabeth.gruber[at]h2[dot]bayern.


