Regionalförderung
Gewerbliche Wirtschaftsförderung
Die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkraft ist eines der zentralen Ziele einer effektiven Wirtschaftsförderung in Bayern. Im Rahmen der gewerblichen Regionalförderung werden einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen zu unterstützen. Wie kein anderes Förderinstrument zielt die einzelbetriebliche Investitionsförderung zudem auf die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen "vor Ort", stärkt das gesamtwirtschaftliche Wachstum und wirkt vor allem auch dem demographischen Wandel und der Abwanderung von Arbeitskräften entgegen. Für die gewerbliche Wirtschaftsförderung stehen Landesmittel, Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ zur Verfügung.
Förderanträge sind vor Maßnahmenbeginn bei der Regierung einzureichen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll. Es empfiehlt sich, vor Antragstellung mit der jeweiligen Regierung Kontakt für ein Beratungsgespräch aufzunehmen.
Soweit bei den nachfolgend aufgeführten Sonderprogrammen nicht anderes festgelegt, gelten für die Investitionsvorhaben folgende Mindestinvestitionsgrenzen:
- Gewerbliche Regionalförderung (Industrie, Handwerk, sonstige Dienstleistungen):
In den „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH): 200.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 500.000 Euro; - Gewerbliche Tourismusförderung:
In den „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH): 50.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 100.000 Euro.
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
Verfassungsrechtlich in Art 91a Grundgesetz verankert, haben sich Bund und Länder die Aufgabe gestellt, gemeinsam die Wirtschaftsstruktur in besonders strukturschwachen Gebieten zu verbessern, mit dem Ziel, eine ausgewogene regionale Entwicklung in Deutschland zu erreichen.
Gefördert werden einzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens. Die Förderleistungen kommen in erster Linie in den C-Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe zum Einsatz. Die Förderkonditionen sind im Koordinierungsrahmen, der gemeinsam von Bund und Ländern beschlossen und von der EU genehmigt wurde, geregelt.
GRW-Koordinierungsrahmen (Fassung vom 01. Januar 2020)
Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung PDF (213 KB)
Förderantrag
GRW-Antragsformular gewerbliche Wirtschaft PDF (241 KB)
GRW-Antragsformular gewerbliche Wirtschaft DOCX (68 KB)
Bayerisches Regionales Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF)
Im Rahmen dieses ausschließlich aus Landesmitteln finanzierten Förderprogramms werden Investitionen von Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Tourismus und sonstige Dienstleistungen unterstützt.
Gefördert werden einzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens. Die Fördermittel werden im ländlichen Raum und in wirtschaftlichen schwachen Gebieten (C-,D- und sonstige Fördergebiete) sowie in den bayerischen Tourismusgebieten eingesetzt.
Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) geregelt.
Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) (gültig seit 01.07.2014) PDF (408 KB)
Förderantrag
- BRF-Antrag für die gewerbliche Wirtschaft - Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe - (Vordruck Nr. 90 IH/08-2018)
PDF-Datei PDF (381 KB)
- BRF-Antrag für die gewerbliche Tourismuswirtschaft - (Vordruck Nr. 90 FV/08-2018)
PDF-Datei PDF (330 KB)
- Anlage zum Antrag bei fehlender Identität von Investor und Nutzer
PDF-Datei PDF (211 KB)
Bayerisches Regionales Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF)
(Sonderprogramm „Transformation@Bayern (T@B)“)
Mit dem Sonderprogramm „Transformation@Bayern (T@B)“ sollen nach Maßgabe der BRF bzw. GRW Investitionsvorhaben von KMU gefördert werden, mit der zusätzlichen Voraussetzung, dass mit dem Vorhaben besonders Transformations- und Digitalisierungsprojekte in den Unternehmen verstärkt umgesetzt werden.
Unterstützt werden insbesondere in klein- und mittelständischen Betrieben Investitionen in neue Maßnahmen zur Digitalisierung sowie in neue innovative Verfahrens-, Produktions- und Kommunikationsprozesse.
Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) bzw. im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie im Beiblatt zum Sonderprogramm geregelt.
Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt 200.000 Euro.
Informationsblatt
PDF (690 KB)
Förderantrag
BRF-Antrag für die gewerbliche Tourismuswirtschaft - (Vordruck Nr. 90 FV/08-2018) PDF (330 KB)
Erfüllte Transformations- und Digitalisierungs-Kriterien durch das geplante Vorhaben PDF (1.15 MB)
Anlage zum Antrag bei fehlender Identität von Investor und Nutzer PDF (211 KB)
Bayerisches Regionales Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF)
(Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“)
Mit dem Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“ sollen nach Maßgabe der BRF bzw. GRW Investitionsvorhaben von KMU gefördert werden, mit der zusätzlichen Voraussetzung, dass mit dem Vorhaben eine signifikante Reduzierung des Primärenergieverbrauchs verbunden ist.
Gefördert werden folgende energieeffiziente Investitionsmaßnahmen:
- technische Anlagen (einschließlich Gebäudetechnik)
- Sanierung von Gebäuden
- Neubau von Gebäuden.
Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) bzw. im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie im Beiblatt zum Sonderprogramm geregelt.
Beiblatt PDF (71 KB)
Aktuell können im Rahmen dieses Sonderprogramms grundsätzlich nur noch Vorhaben gefördert werden, die im EFRE-Schwerpunktgebiet liegen. Hier finden Sie die Förderkarte PDF (2.75 MB) .
Förderantrag
BRF-Antrag für die gewerbliche Wirtschaft - Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe - (Vordruck Nr. 90 IH/08-2018) PDF (381 KB)
BRF-Antrag für die gewerbliche Tourismuswirtschaft - (Vordruck Nr. 90 FV/08-2018)
PDF (330 KB)
Energieeffizienz-Bestätigung (Anlage zum Zuwendungsantrag) PDF (64 KB)
Energieeffizienz-Bestätigung (Anlage zum Verwendungsnachweis) PDF (83 KB)
Anlage zum Antrag bei fehlender Identität von Investor und Nutzer PDF (211 KB)
Bayerisches Regionales Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF)
(Sonderprogramm „PremiumOffensive Tourismus“)
Mit der PremiumOffensive sollen in erster Linie Vorhaben der Hotellerie im gehobenen und hochwertigen Bereich unterstützt werden.
Förderfähig sind insbesondere Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Gästebereiche sowie zur Durchführung von Innovationen für den Gast im Bereich von Baulichkeiten und Ausstattung (z.B. Investitionen, die zu Vorbereitung einer DEHOGA-(Höher-)Klassifizierung dienen, in moderne IuK-Technologien in den Gästezimmern, in die Barrierefreiheit oder in besondere Gästebereiche).
Der Vollzug des Sonderprogramms erfolgt nach den bewährten Regularien der gewerblichen Regionalförderung.
Im Rahmen des Sonderprogramms sollen die beihilferechtlich möglichen Fördersätze bestmöglich ausgeschöpft werden.
Anspruchsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Hotellerie, grundsätzlich ab 10 Betten; bei besonderer Bedeutung für den lokalen Tourismus können in Ausnahmefällen auch gastronomische Betriebe gefördert werden.
Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt im Raum mit besonderem Handlungsbedarf ("RmbH") 200.000 Euro, im sonstigen Fördergebiet 500.000 Euro.
Informationsblatt PDF (523 KB)
Förderantrag PDF (330 KB)
Bayerisches Regionales Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF)
(Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“)
Mit dem Sonderprogramm „Qualität und Gastlichkeit“ sollen kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie (unabhängig von der Bettenzahl) bei Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Bewirtschaftungs- und Gästebereiche unterstützt werden.
Im Rahmen des Sonderprogramms sollen die beihilferechtlich möglichen Fördersätze (für kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent; in den C-Gebieten entlang der bayerisch-tschechischen Grenze bis zu 30 Prozent) bestmöglich ausgeschöpft werden.
Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt 30.000 Euro.
Informationsblatt PDF (527 KB)
Förderantrag PDF (330 KB)
Bayerisches Regionales Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF)
(Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“)
Mit dem Sonderprogramm „barrierefreie Gastlichkeit“ sollen kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie (unabhängig von der Bettenzahl) bei Investitionsmaßnahmen in die Barrierefreiheit unterstützt werden.
Im Rahmen des Sonderprogramms sollen die beihilferechtlich möglichen Fördersätze bestmöglich ausgeschöpft werden.
Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt 30.000 Euro.
Informationsblatt PDF (536 KB)
Förderantrag PDF (330 KB)
Touristische Infrastrukturförderung
Auf der Seite Tourismusförderung erfahren Sie, mit welchen Maßnahmen das Bayerische Wirtschaftsministerium neben der bayerischen Regionalförderung die Investitionsbemühungen der gewerblichen (Tourismus-)Wirtschaft unterstützt und die kommunale Tourismusinfrastruktur in den bayerischen Heilbädern, Kur- und Fremdenverkehrsorten sowie die Attraktivität bestehender Seilbahnen stärkt.
Datenschutzgrundverordnung - Hinweise zur Regionalförderung
Datenschutzhinweise zur Regionalförderung PDF (898 KB)
Transparenz
Um die von der EU geforderte verstärkte Transparenz von Fördermaßnahmen zu gewährleisten, ist ein Verzeichnis über gewährten Einzelbeihilfen mit einem Fördervolumen von über 500.000 Euro zu veröffentlichen (Art. 9 Abs. 1 Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)).
Diese Übersicht ist über eine Plattform der Europäischen Kommission abrufbar.
Für die im Rahmen der BRF geförderten Vorhaben ist unter „Nummer der Beihilfesache“ die Kennzeichnung SA.39257 (für Vorhaben vor 31.12.2018) bzw. SA.51198 (für Vorhaben ab 01.01.2019) einzugeben, für im Rahmen der GRW geförderte Vorhaben die Kennzeichnung SA.46337 (für Vorhaben vor 25.08.2017) bzw. SA.49191 (für Vorhaben ab 25.08.2017 bis 16.09.2018) oder SA.52163 (für Vorhaben ab 17.09.2018 bis 31.12.2019) oder SA.56289 (für Vorhaben ab 01.01.2020).
Fördererfolge
Publikationen
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Wirtschaft & Standort
EFRE-Bürgerinfo 2020/21
Diese Broschüre gibt Ihnen einen Überblick über den Einsatz der EFRE-Fördermittel in Bayern. Neben einer kurzen Einführung finden Sie Informationen zum Umsetzungsstand 31.12.2019, sowie konkrete Projekte, die mit EFRE-Mitteln realisiert werden.
Gewerbliche Wirtschaftsförderung in Bayern

26.03.2020 Wirtschaft & Standort
Gewerbliche Wirtschaftsförderung in Bayern
Das Faltblatt gibt einen Überblick über Förderleistungen, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für Existenzgründer.
Stand: März 2020
Fördergebiete der bayerischen Regionalförderung

01.01.2017 Wirtschaft & Standort
Fördergebiete der bayerischen Regionalförderung
Die Karte zeigt die aktuell geltende Fördergebietskulisse in Bayern einschließlich der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW).
Stand: Januar 2017
Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

09.04.2014 Wirtschaft & Standort
Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW)
Die Karte zeigt die ab 1. Juli 2014 gültige Fördergebietskulisse der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) in Bayern.
Stand: April 2014
Weitere Informationen
zum Thema Regionale Wirtschaft
zum Thema Tourismus - Daten & Fakten