Härtefallausgleich für Straßenausbaubeiträge
Seit 1. Januar 2018 müssen Haus- und Grundbesitzer in Bayern nicht mehr für die Sanierung oder den Ausbau von innerörtlichen Straßen bezahlen. Der Bayerische Landtag hat die so genannten Straßenausbaubeiträge abgeschafft.
Bürgerinnen und Bürger, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 durch Straßenausbaubeiträge unzumutbar belastet wurden, können sich bis Ende des Jahres um einen Härteausgleich aus dem dafür mit 50 Millionen Euro ausgestatteten Härtefallfonds bewerben.
Über die Verteilung der Mittel für solche Härtefälle entscheidet die eigens eingerichtete Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge.
Weitere Informationen finden Sie beim Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration.
Flyer
Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge

02.07.2019 Wirtschaft & Standort
Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge
Der Bayerische Landtag hat die sog. Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Für Härtefälle wurde ein Härtefallfonds eingerichtet. Der Flyer gibt sachdienliche Hinweise für die Erstellung des Härtefallantrages.
Stand: Juli 2019