Sicherheit von elektrischen Betriebsmitteln
In den Anwendungsbereich der so genannten Niederspannungsrichtlinie fallen alle elektrischen Betriebsmittel innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen. Für Wechselstrom ist dies eine Nennspannung zwischen 50 und 1000 Volt; für Gleichspannung zwischen 75 und 1500 Volt.
Stand: Februar 2019