Bohranzeige- Formular

Die Bohranzeige gemäß Art. 30 Abs. 1 Satz 3 BayWG ist in der Regel ausreichend für Erdwärmesonden, die nicht ins Grundwasser hineinreichen. Für Erdwärmesonden, die ins Grundwasser hineinreichen, ist ein Antrag auf Erlaubnis auszufüllen.