Aiwanger: "Mut und Ideen werden ausgezeichnet"

MÜNCHEN   Das internationale Geschäft ist das Rückgrat der bayerischen Wirtschaft. Internationalisierung ist für jeden Betrieb mehr denn je erforderlich, um sich dauerhaft erfolgreich im Marktgeschehen zu behaupten. Wirtschaftsminister Aiwanger: „Mir ist bewusst, dass internationale Aktivitäten gerade kleine Unternehmen vor besondere Herausforderungen stellen. Daher möchte ich mit dem Exportpreis Bayern gerade solche kleineren Unternehmen auszeichnen, deren Strategie, Mut, Ideen und Durchhaltevermögen zu besonderen Erfolgen bei der Erschließung neuer Märkte im Ausland geführt haben. Mein Wunsch ist, dass andere Unternehmen unsere Preisträger zum Vorbild nehmen und ihrerseits ihre Chancen im Ausland erfolgreich suchen. Gerade in Zeiten zunehmender internationaler Unsicherheit freut es mich, wenn sich unsere Unternehmen erfolgreich im Auslandsgeschäft behaupten.“

 

Bewerben können sich kleinere Unternehmen mit höchstens 100 Vollzeitbeschäftigten in den fünf Kategorien Industrie, Handel, Dienstleistung, Handwerk und (erstmals in diesem Jahr neu) Genussland. Die Bewerbungsfrist läuft bis 31. Juli 2019. Die Preisträger werden am 20. November 2019 am Vorabend des Exporttages Bayern ausgezeichnet.

Bewerbungen sind online möglich unter www.exportpreis-bayern.de

 

In diesem Jahr wird der Exportpreis Bayern bereits zum 13. Mal verliehen. Träger des Wettbewerbs sind das Bayerische Wirtschaftsministerium, der Bayerische Industrie- und Handelskammertag und die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern in Zusammenarbeit mit Bayern International. Die fünf Preisträger erhalten neben einer individuell gefertigten Exportpreis-Trophäe eines bayerischen Kunsthandwerkers und einer Gewinnurkunde einen ca. zweiminütigen Kurzfilm über ihr Unternehmen und ihre Erfolgsgeschichte, der auf der Preisverleihung gezeigt und dem Unternehmen anschließend für Werbezwecke in deutscher und englischer Version überlassen wird.

 

 

 

Dr. Anton Preis, Pressesprecher

Tel. 089 2162 2290

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Pressemitteilung-Nr. 51/19
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