Aiwanger: "Die innovativsten Unternehmen Bayerns zeichnen wir für Mut, Ausdauer und Leistung aus"

MÜNCHEN   Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ruft den Wettbewerb zum Innovationspreis Bayern 2020 aus: „Innovationen garantieren Erfolg und Wachstum, sie erhalten Bayerns Wettbewerbsfähigkeit. Unsere Unternehmen entwickeln neue Produkte und Dienstleistungen für die Märkte der Zukunft und sind dabei mutig und risikobereit. Die enorme Innovationskraft und den Erfindergeist bayerischer Unternehmen würdigen wir deshalb mit dem Innovationspreis Bayern“, so Aiwanger.

 

Dr. Eberhard Sasse, Präsident des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK), sagt: „Die bayerische Wirtschaft ist in Forschung und Entwicklung führend und prägt die Innovationslandschaft in Deutschland und ganz Europa. Mit ihren genialen Entwicklungen unterstreichen neben Start-ups gerade auch viele kleine und mittelständische Unternehmen den Erfindungsreichtum im Freistaat und haben damit beste Karten im Rennen um den Innovationspreis Bayern 2020.“

 

„Im bayerischen Handwerk gibt es viele gute Ideen für Produkte und Dienstleistungen, die für den Innovationspreis Bayern 2020 infrage kommen. Innovationen sind für unsere Unternehmen wichtig, um im Markt bestehen zu können. Um sie jedoch bis zur Marktreife zu entwickeln, braucht es einen langen Atem und vor allem finanzielle Hilfen. Mit dem Innovationsgutschein des Freistaats oder dem Digitalbonus gibt es in Bayern Förderprogramme, die einfach, schnell und unbürokratisch umsetzbar sind“, betont Franz Xaver Peteranderl, Präsident der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern.

 

Der Innovationspreis Bayern wird seit 2012 als gemeinsame Initiative des Bayerischen Wirtschaftsministeriums, des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags und der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern alle zwei Jahre verliehen, 2020 bereits zum fünften Mal.

 

Bewerbungen für den Innovationspreis Bayern 2020 können ab heute, 20. Januar, bis zum 3. April 2020 (Ausschlussfrist) eingereicht werden. Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen, unabhängig von Branche und Unternehmensgröße, die ihren Sitz oder eine Niederlassung im Freistaat haben. Prämiert werden Produkt- und Verfahrensinnovationen sowie technologieorientierte Dienstleistungen, die in Bayern entwickelt und vor nicht mehr als vier Jahren im Markt eingeführt wurden. Der Innovationspreis Bayern wird in Form von drei Hauptpreisen verliehen. Außerdem können bis zu vier Sonderpreise in den Kategorien ‚Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern’, ‚Start-ups mit einem Alter von bis zu fünf Jahren’, ‚Kooperation Wirtschaft und Wissenschaft’ und ‚Sonderpreis der Jury’ vergeben werden.

 

Die eingereichten Bewerbungen werden von einer unabhängigen Jury von Repräsentanten aus Wirtschaft und Wissenschaft bewertet und ausgezeichnet. Die Preisverleihung findet am 23. November 2020 in München statt.

 

Ab sofort können sich bayerische Unternehmen über die Teilnahmebedingungen und das Bewerbungsverfahren unter www.innovationspreis-bayern.de informieren.

 

 

 

Dr. Sandra Nißl, stv. Pressesprecherin

Tel.: 089/2162-2612

sandra.nissl@stmwi.bayern.de

 

 


Pressemitteilung-Nr. 5/20
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