Aiwanger: "Überbrückungshilfen des Bundes müssen gezielt weiter verbessert werden - Eigenkapitalzuschuss auf 50 Prozent erhöhen"

MÜNCHEN   Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßt die Umsetzung seiner Forderung, die bewährte Überbrückungshilfe des Bundes zu verlängern. Allerdings seien weitere Verbesserungen nötig, um den betroffenen Betrieben gezielt zu helfen. Aufgrund der neuerlichen Einschränkungen des wirtschaftlichen Lebens und Lockdowns in Hotspot-Regionen hat das Bundeswirtschaftsministerium die Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März 2022 angekündigt. Aiwanger lobt diesen Schritt: „Betroffene Unternehmen von Gastronomie, Hotellerie und Schaustellern bis hin zur Veranstaltungsbranche benötigen jetzt frische Liquidität. Ich begrüße es deshalb, dass der Bund wie von uns gefordert die Überbrückungshilfe III Plus verlängert und ab Januar als Überbrückungshilfe IV weiterführt. Das System der bundesweiten Überbrückungshilfen hat sich bestens bewährt und den bayerischen Betrieben bisher über 8 Milliarden Euro gebracht. Gerade auch die Einführung des Eigenkapitalzuschusses als Kompensation eines Unternehmerlohnes hat bei vielen für Entspannung gesorgt.“ Der Eigenkapitalzuschuss beträgt derzeit 40 Prozent der Fixkosten. Aiwanger fordert hier eine Erhöhung auf 50 Prozent, um den Betrieben mehr dringend benötige Liquidität in schwierigen Zeiten zu verschaffen.

 

Die Überbrückungshilfe III Plus gilt noch bis Jahresende 2021. Für den Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 werden den Betrieben bis zu 100 Prozent der betrieblichen Fixkosten erstattet. Ebenso ist der Wert verderblicher Waren zu 100 Prozent förderfähig. Zugangsvoraussetzung ist ein coronabedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent gegenüber den jeweiligen Monaten aus 2019. Aiwanger: "Wir müssen die Wirtschaftshilfen nicht neu erfinden. Was wir brauchen, ist ein schnelles Update aus Berlin. Dazu gehören beispielsweise die Kombination von Überbrückungshilfe und Neustarthilfe für Selbstständige, eine Erhöhung des Eigenkapitalzuschusses sowie Abschlagszahlungen auch für Änderungsanträge."

 

Modellrechnungen des Bayerischen Wirtschafsministeriums zeigen: Würde man stattdessen wie im Vorjahr auf neue Programme zur Umsatzerstattung in Höhe von 75 Prozent setzen, müssten Betriebe mit deutlich geringeren Wirtschaftshilfen rechnen. Ein Schaustellerbetrieb würde mehr als 7.000 Euro weniger erhalten, eine Dorfgaststätte mit Hotelbetrieb sogar bis zu 17.000 Euro weniger. Einen bayerischen Alleingang mit weiteren parallelen Programmen hält Aiwanger deshalb aktuell für nicht zielführend: "Das jetzige System mit Abwicklung über die IHK ist eingespielt und funktioniert kurzfristig. Der Aufbau eines eigenen Programms würde wertvolle Zeit kosten. Unternehmen hätten von eigenen Landesmitteln auch keine Vorteile: Die Hilfsbeträge würden geringer ausfallen und wären gleichzeitig nicht mit den Coronahilfen vom Bund kombinierbar. Bayerische Hilfen würden den Unternehmen von den Bundeshilfen abgezogen. Bundesgeld würde durch bayerisches Geld ersetzt, was auch haushaltsrechtlich sehr problematisch ist. Wir setzen also weiter konsequent auf die Überbrückungshilfen des Bundes, beobachten aber genau, ob und wo wir zusätzlich helfen müssten. Ich bin zuversichtlich, dass Berlin unseren Forderungen in vielen Punkten entgegenkommen wird, um unsere Betriebe durch die aktuelle Misere zu führen.“

 

Neben den Überbrückungshilfen setzt Bayern auch auf Kreditprogramme der LfA-Förderbank. Außerdem wurden bereits in der Vergangenheit Steuerstundungen der Finanzämter für bayerische Unternehmen in Milliardenhöhe gewährt.

 

Die bayerischen Ergänzungsvorschläge für die Überbrückungshilfe im Überblick:

 

  • Insbesondere für die nun abgesagten Weihnachtsmärkte müssen die Sonderregelungen der Veranstaltungsbranche für Absagen bis zum Jahresende ausgeweitet werden. Damit können Ausfall- und Vorbereitungskosten abgesagter Veranstaltungen erstattet werden. Bisher greift die Regelung nur für Absagen von Veranstaltungen bis August 2021.
  • Schon heute gewährt die Überbrückungshilfe III Plus Unternehmen, die schon länger unter Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen leiden, einen Aufschlag von bis zu 40 Prozent der erstattungsfähigen Fixkosten. Der Bund hat diesen Eigenkapitalzuschuss als Reaktion auf den geforderten fiktiven Unternehmerlohn eingeführt. Bayern verlangt eine Erhöhung des Eigenkapitalzuschusses auf 50 Prozent und die Verlängerung bis März 2022.
  • Bayern setzt sich dafür ein, dass die Eigenleistung des Unternehmers besser honoriert wird. Selbständige Unternehmerinnen und Unternehmer sollen deshalb sowohl die vorgesehene Neustarthilfe in Höhe von 1.500 Euro pro Monat als auch die Überbrückungshilfe beantragen können.
  • Bis zu 100 Prozent Fixkosten-Erstattung auch bei der Überbrückungshilfe IV.
  • Die betroffenen Unternehmen brauchen jetzt Liquidität. Deshalb setzt sich Bayern dafür ein, dass auch bei Änderungsanträgen Abschlagszahlungen erfolgen. Bei Neuanträgen der Überbrückungshilfe IV müssen weiterhin Abschlagszahlungen ausgezahlt werden.
  • Die Antragsfrist der Überbrückungshilfe III Plus, die am 31. Dezember 2021 endet, muss verlängert werden.

 


    Pressemitteilung-Nr. 433/21

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