Aiwanger: "Der Wegfall der Doppelprüfung für AU-Geräte sorgt für Entbürokratisierung und senkt Kosten. Die deutschen Kfz-Betriebe profitieren von dieser Rechtsänderung."

MÜNCHEN   Auf Initiative des Bayerischen Wirtschaftsministers Hubert Aiwanger  hat der Bundesrat der Doppelprüfung aus Eichung und Kalibrierung bei Messgeräten zur Abgasuntersuchung (AU) ein Ende bereitet. Für Aiwanger ist die Länder-Zustimmung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung ein zukunftsweisendes Signal. Für diese neue Regelung hatte Bayern immer wieder geworben: „Wir haben uns schon lange für die Abschaffung der bürokratischen, praxisfernen sowie kosten- und aufwandsintensiven Doppelprüfung eingesetzt. Die mittelständischen Kfz-Betriebe und Prüforganisationen sind mit der Bundesratsentscheidung die Gewinner. Denn für die Praxis bedeutet das: Die jährliche Eichpflicht der Geräte bei der Fahrzeugüberwachung entfällt. Das Bundeswirtschafts- und Verkehrsministerium sträubten sich lange gegen die Vereinfachung und die Entlastung für die Kfz-Betriebe. Die Minister Altmaier und Scheuer hielten an der Doppelprüfung lange fest. Wir versuchten Bundes- und Länderministerien im Dialog für den bayerischen Weg mit Argumenten zu gewinnen und überzeugen. Ein langer Atem für das heutige, erfolgreiche Votum der Länder war notwendig. Die jährliche Eichpflicht entlastet in Deutschland die Meister des Kfz-Technikerhandwerks, die über eine AU-Zusatzqualifikation verfügen.“

 

Von der am Freitag verabschiedeten Neuregelung der Mess- und Eichverordnung (MessEV) - sie trat am 1. Januar 2015 in Kraft - profitieren alleine in Bayern rund 7.000 mittelständisch geprägte Kfz-Innungsbetriebe mit über 140.000 Mitarbeitern. Im Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) sind 36.580 Autohäuser und Werkstätten mit rund 436.200 Beschäftigte aus allen 16 Bundesländern organisiert. Der ZDK-Präsident, Jürgen Karpinski, freut sich über diesen Meilenstein für seine Mitglieder: „Das Ende der Doppelprüfung von Messgeräten für die Abgasuntersuchung ist nun besiegelt. Die geänderte Mess- und Eichverordnung ist ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung und zur Kostensenkung in den Kfz-Betrieben. Durch die neue Verordnung werden die rund 35.000 anerkannten AU-Werkstätten deutlich entlastet. Dieser Erfolg ist auch das Ergebnis jahrelanger intensiver politischer Verbandsarbeit.“ 

 

Die Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung beinhaltet neben Regelungen, die etwa den Energiebereich oder Warmwasserzähler betreffen, auch eine Verwendungsausnahme für Abgasmessgeräte. Künftig soll nur noch das Inverkehrbringen der Messgeräte dem Mess- und Eichrecht unterliegen. Die Geräte bei der Fahrzeugüberwachung unterliegen künftig dem Verkehrsrecht. Bislang mussten die AU-Messgeräte in Werkstätten und Autohäusern jährlich von der Eichbehörde geeicht und von einem Kalibrierlabor kalibriert werden. Nach einer Berechnung des ZDK gibt es rund 100.000 Messgeräte. Die Eichung und Kalibrierung kosteten die Betriebe rund 8,5 Millionen Euro. 

 

Dr. Patrik Hof

Stv. Pressesprecher


Pressemitteilung-Nr. 329/21
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