Aiwanger: "Lieferkettengesetz - Unsicherheit in Unternehmen ist vorprogrammiert"

MÜNCHEN   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger kommentiert das heute vom Bundesrat gebilligte Lieferkettengesetz: „Der Schutz der Menschenrechte in den globalen Lieferketten ist richtig und notwendig. Das neue Gesetz lässt allerdings noch zu viele juristische Fragen offen. Es geht insbesondere sowohl um direkt betroffene als auch um mittelbar interessierte kleine und mittelständische Betriebe. Da viele rechtliche Begriffe weiterhin nicht klar definiert sind, ist hier Unsicherheit vorprogrammiert. Eine mittelstandsfreundliche Gesetzgebung sieht anders aus.“

 

Aus Sicht des Bayerischen Wirtschaftsministeriums sollten zudem bestehende Brancheninitiativen als „Safe-Harbour“-Lösungen anerkannt werden. Damit würde das Engagement der Unternehmen honoriert und die Erfolge bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten gesichert werden. Aiwanger: „Unsere Verbesserungsvorschläge haben im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates keine Mehrheit gefunden. Wir werden uns nun deshalb in das Gesetzgebungsverfahren zum geplanten Lieferkettengesetz der EU einbringen. Denn eine neue Richtlinie aus Brüssel erfordert eine Anpassung in Berlin. Es würde nicht zur Verbesserung der Menschenrechtssituation beitragen, wenn sich deutsche und europäische Unternehmen aufgrund unklarer Gesetze aus schwierigen Lieferländern gänzlich zurückziehen.“

 

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Aaron Gottardi, stv. Pressesprecher


Pressemitteilung-Nr. 228/21
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