Aiwanger: "Der Bund muss die Förder-Höchstwerte bei EEG-Ausschreibungen deutlich erhöhen und sich bei der EU mit Nachdruck für Projekte in Süddeutschland einsetzen"

MÜNCHEN  Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger hat eine deutliche Anhebung der Förder-Höchstwerte in den Ausschreibungen des Erneuerbaren Energiengesetzes (EEG) gefordert. Aiwanger: „Die Höchstwerte in den EEG-Ausschreibungen für Wind- und Solarenergie müssen im Rahmen der aktuellen Verhandlungen zum Strompreisbremsegesetz an die derzeitige Marktlage angepasst und damit deutlich angehoben werden.“

 

Auch von Seiten der Bundesnetzagentur wird eine entsprechende Anpassung des EEG befürwortet. Die kürzlich veröffentlichen Ergebnisse der Ausschreibungen für die Freiflächen-Photovoltaik (PV)  zeigen eindeutig, dass hier politischer Handlungsbedarf besteht. Von den jeweils drei bisherigen Gebotszeiträumen für Windenergie und PV-Freifläche im Jahr 2022 waren je zwei Termine unterzeichnet, auch die beiden Ausschreibungstermine für PV-Dachanlagen waren deutlich unterzeichnet. Trotz der positiven Entwicklungen in Bayern in diesem Bereich darf sich dieser bundesweite Trend keinesfalls fortsetzen. Der Anlagenzubau in Deutschland auf dem Weg zur Klimaneutralität soll gemäß EEG 2023 bereits im Jahr 2030 auf 115 Gigawatt für Windenergie an Land und auf 215 Gigawatt für die Solarenergie steigen.

 

Aiwanger: „In der aktuellen Debatte rund um Abschöpfungen von Zufallsgewinnen von Erneuerbaren-Anlagen darf keinesfalls vergessen werden, dass für eine entscheidende Beschleunigung des Zubaus Eneuerbarer Energien ein förderliches Investitionsklima von zentraler Bedeutung ist. Die Rohstoff- und Bauteilkosten sind zuletzt sowohl bei Windenergie- als auch bei PV-Anlagen deutlich angestiegen. Auch bestehen weiterhin erhebliche Schwierigkeiten mit den Lieferketten."

 

Im zunächst veröffentlichten Entwurf zum Strompreisbremsegesetz waren insbesondere auch Anhebungen der EEG-Höchstwerte bei Ausschreibungen vorgesehen, diese sind nun nicht mehr enthalten. Die vorgesehene Erlösabschöpfung reduziert zudem die finanzielle Handlungsfähigkeit der Projektierer in Hinblick auf weitere EE-Projekte.

 

Ergänzend sah der Gesetzentwurf auch eine weitere Anhebung der EEG-Fördersätze für PV-Dachanlagen vor. Aiwanger: „Angesichts der gestiegenen Kosten müssen wir sicherstellen, dass der Förderrahmen auch für kleine PV-Dachanlagen passt. Hier muss der Bund unbedingt nochmal nachjustieren.“

 

Für Bayern ganz zentral ist auch, dass die im EEG 2023 vorgesehene Anpassung des sogenannten Referenzertragsmodells für Standorte mit schlechteren Windbedingungen in Süddeutschland zeitnah von der Europäischen Kommission genehmigt wird. „Dies ist ein wichtiger Beitrag, um die Wirtschaftlichkeit von Projekten auch an weniger windreichen Standorten sicherzustellen. Der Bund muss sich hier mit Nachdruck bei der EU mit Nachdruck für Projekte in Süddeutschland einsetzen,“ forderte Aiwanger.

 

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Pressemitteilung-Nr. 584/22
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