Aiwanger: "Bund muss angesichts drastisch gestiegener Energiepreise schnell und entschlossen handeln"

MÜNCHEN Angesichts der drastisch gestiegenen Gas- und Strompreise hält Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger den von der Bundesregierung beschlossenen einmaligen Energiekosten-Zuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen für richtig. Dem Staatsminister gehen diese Pläne aber nicht weit genug und er hält weitere spürbare Entlastungen für private Haushalte und Unternehmen für dringend erforderlich: „Ich begrüße die Debatte auf Bundesebene, die aktuell für Anfang Januar 2023 geplante Abschaffung der EEG-Umlage bereits auf dieses Jahr vorzuziehen und so schnell wie möglich umzusetzen. Ich habe dies bereits seit längerem gefordert. Diese Maßnahme reicht jedoch nicht aus. Unternehmen und Bürger brauchen weitere Entlastungen. Ich fordere vom Bund zudem eine Senkung der Strom- und Erdgassteuer auf den europäischen Mindestsatz“, so Aiwanger. Außerdem müsse die nationale CO2-Bepeisung zumindest auf Erdgas so lange ausgesetzt werden, wie die Gaspreise auf dem hohen Niveau verharren. „Das Ziel der nationalen CO2-Bepreisung, fossile Energien zu verteuern, ist durch den Anstieg der Gaspreise in einem Ausmaß erreicht, das vor kurzem noch nicht vorstellbar war“, erklärt der Minister. „Diese Maßnahmen könnte der Bund schnell umsetzen“, so Aiwanger weiter.

 

Um den Kostendruck durch aktuell hohe Energiepreise abzufedern, sollte der Bund darüber hinaus weitergehende Unterstützungsmaßnahmen für von Carbon Leakage bedrohte mittelständische Unternehmen prüfen. Carbon Leakage bedeutet die Verlagerung von Produktionsprozessen und damit Treibhausgasemissionen in Länder mit geringeren Klimaschutzauflagen. „Ich setze mich seit langem für die Einführung eines Industriestrompreises ein. Auch eine analoge Einführung eines Industriegaspreises sollte in Erwägung gezogen werden“, so Aiwanger weiter. Dafür brauche es jedoch eine europäische Lösung. Der Bund sollte darüber hinaus auch eine Auffangmöglichkeit für von den stark angestiegenen Energiepreisen besonders betroffene Unternehmen entwickeln. Brüssel hat europarechtskonforme Unternehmenshilfen sogar ausdrücklich in seine sogenannte „Tool-Box“ zur Bekämpfung der hohen Energiepreise aufgenommen.

 

Ansprechpartnerin:

Katrin Nikolaus

Stellv. Pressesprecherin 


Pressemitteilung-Nr. 42/22
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