Aiwanger: "Die steuerliche Förderung von Gebäudesanierungen jetzt umsetzen - für einen effektiven Klimaschutz und die Stärkung der regionalen Wirtschaft"

MÜNCHEN   Der Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages und Bundesrates kommt heute in Berlin zusammen und berät über den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht. Die Bundesregierung schlägt in ihrem Entwurf unter anderem eine steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen unter Einhaltung qualitativer Mindeststandards vor. Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger begrüßt diesen Vorschlag und fordert eine schnelle Umsetzung: „Bayern drängt schon lange auf einfach umsetzbare und technologieoffene Instrumente, die bessere Anreize für energetische Gebäudesanierung schaffen. Entsprechende Vorschläge liegen nun auf dem Tisch. Die Höhe der steuerlichen Förderung ist attraktiv. Der Vermittlungsausschuss muss nun schnellstens grünes Licht geben. Wir brauchen endlich eine breit angelegte und nachhaltige Sanierungsoffensive. Bürger und Wirtschaft warten dringend darauf!“ Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung wird von zahlreichen gesellschaftlichen Gruppen gefordert und von einem breiten Bündnis der Verbände in Deutschland unterstützt.

 

Aiwanger unterstreicht die Bedeutung der Gebäudesanierung für einen effektiven Klimaschutz: „Wir müssen nicht die Klimakonferenz in Madrid abwarten, sondern können jetzt schon bei uns vor Ort anpacken. Rund ein Drittel der deutschen CO2-Emissionen entfällt auf den Gebäudesektor. Dieser Anteil kann durch Sanierungsmaßnahmen erheblich reduziert werden, wodurch auch viel Energie eingespart werden kann. Eigentümer brauchen jetzt Anreize, ihr Eigenheim zu modernisieren. Die steuerliche Förderung bringt genau diesen Motivationsschub und setzt zeitgleich positive Impulse für das Handwerk sowie die lokale Wirtschaft.“

 

Dr. Aneta Ufert, stellv. Pressesprecherin
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Pressemitteilung-Nr. 402/19
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