Aiwanger: "Weg von Nutzfahrzeugen mit hoher CO2-Belastung, hin zu Flotten mit alternativen Antriebstechnologien. Grüne Ampel für den Austausch der Bestandsflotte."

MÜNCHEN Nachhaltigkeit und Umweltschutz werden den Personennah- und Güterverkehr auf der Straße verändern. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger appelliert an Transport- und Omnibusunternehmer und Handwerker sich den finanziellen Zuschuss aus dem Flottenerneuerungsprogramm des Bundes für die klimafreundliche Zukunft der Nutzfahrzeuge zu sichern.

 

Aiwanger: „Die Ampel für mehr Klimafreundlichkeit steht auf grün. Mit dem Flottenerneuerungsprogramm des Bundes sollen die gesetzten Klimaziele erreicht und das CO2- und Schadstoffemissionsniveau drastisch gesenkt werden. Die zukünftigen CO2-Ziele können wir nur mit einer Zunahme emissionsarmer Transporter, Busse und Lkw erreichen. Dank des Flottenerneuerungsprogramms sollen mehr Nutzfahrzeuge mit alternativen Antriebstechnologien zum Einsatz kommen. Kommunale Transport- und Omnibusunternehmer und Mittelständler können mit der staatlichen Förderung jetzt finanzielle Zuschüsse sichern, um aus dem breiten Angebot an emissionsfreien Fahrzeugen für die Kurz-, Mittel- und Langstrecke auszuwählen. Auch die Logistik vor allem in urbanen Räumen wird sich stark verändern. Logistische Konzepte für die Versorgung mit umweltfreundlicheren Transportern entlasten die Innenstädte zu Hauptverkehrszeiten.  Das Flottenerneuerungsprogramm fördert Nutzfahrzeuge mit wasserstoffbasierten Brennstoffzellen-Technologie und batteriebetriebene E-Lkw. Mit der Förderung verleiht der Staat der Fahrzeugproduktion und –zulassung einen Wirtschaftsimpuls. Gleichzeitig sind auch die Hersteller von Nutzfahrzeugen gefordert, rechtzeitig ihre Hausaufgaben zu machen und den weltweiten Engpässen bei Halbleitern gegenzusteuern. Es ist ein Umdenken und ein engeres Zusammenrücken der Industrie wünschenswert, damit die Nutzfahrzeugbranche von der Abwrackprämie profitiert.“

 

Bis zum 31. Oktober 2021 können Betriebe aus dem Mittelstand und Speditionsunternehmen einen Antrag auf das Flottenerneuerungsprogramm stellen. Gefördert werden Nutzfahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb oder mit konventionellen Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro VI. „Wir konnten bei der neu gefassten Förderrichtlinie zahlreiche Verbesserungen, wie beispielsweise eine Verlängerung der Frist für die Verschrottung des alten Fahrzeugs, erreichen. Dieses muss ab jetzt erst nach Erstzulassung des Neufahrzeugs erfolgen“, sagt Aiwanger. „Von der neuen Bundesregierung fordere ich angesichts des Erfolgs eine Neufassung des Flottenerneuerungsprogramms. Dieses muss nicht nur verlängert, sondern auch unbedingt auf weitere Fahrzeugklassen ausgeweitet werden.“ 

 

Dr. Patrik Hof

Stv. Pressesprecher


Pressemitteilung-Nr. 372/21
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