Aiwanger: "Dringender Nachbesserungsbedarf bei Agri-PV"

MÜNCHEN Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger sieht die Solarenergie in Bayern auf einem guten Weg, wie auch die aktuellen EE-Ausbauzahlen der Bundesnetzagentur belegen (hier die Statistik der Bundesnetzagentur). Aiwanger: „Für die Erreichung der ambitionierten Ausbauziele besteht jedoch weiterer Nachbesserungsbedarf bei den rechtlichen Rahmenbedingungen für Agri-PV. Vor allem aber müssen zeitnah von der Bundesnetzagentur klare Vorgaben für eine praktikable Umsetzung der notwendigen Zertifizierungen festgelegt werden.“

 

In Bayern wurden im Jahr 2022 mit rund 2.100 MWp im Vergleich zum Vorjahr 35 Prozent mehr PV-Leistung zugebaut. Bayern ist damit im bundesweiten Vergleich weiter klarer Spitzenreiter bei der Solarenergie. Mit dem EEG 2023 und der Aufnahme der besonderen Solaranlagen, dazu zählen auch aufgeständerte Solarpanele über landwirtschaftlich genutzten Flächen,  Agri-PV genannt, in die reguläre EEG-Förderkulisse wurde eine wichtige bayerische Forderung umgesetzt. Bereits im Gesetzgebungsverfahren zum EEG 2023 hat sich Bayern aktiv für eine bessere Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für Agri-PV-Anlagen eingesetzt. Aufgrund der Stahlständer erfordern diese Anlage höhere Investitionen. Die Agri-PV bietet große Synergiepotentiale für die Landwirtschaft, welche bestmöglich genutzt werden sollten. Staatsminister Aiwanger: „Für eine erfolgreiche Energiewende ist die Agri-PV von großer Bedeutung. Energieerzeugung und Landwirtschaft müssen gemeinsam gedacht werden, für einen Markthochlauf der Agri-PV müssen jetzt dringend passende Rahmenbedingungen geschaffen werden.“

 

Konkret bedarf es folgender Maßnahmen auf Bundesebene:

 

  • Einführung eines eigenen Ausschreibungssegments für Agri-PV-Anlagen, um einen schnellen Markthochlauf zu ermöglichen
  • Anwendung der Technologieprämie für horizontale Agri-PV-Anlagen auch außerhalb der Ausschreibungen, insbesondere um Landwirtschaftsbetrieben auch mit geringeren Investitionssummen einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen und somit den Einstieg in die Agri-PV zu erleichtern
  • Einführung einer Länderöffnungsklausel für die baurechtliche Privilegierung von Agri-PV-Anlagen, um die Potentiale zur Entschärfung von Flächenkonkurrenzen zwischen Landwirtschaft und Energieerzeugung zu erschließen
  • Klare Festlegung eines standardisierten Zertifizierungsverfahrens für Agri-PV-Anlagen durch die Bundesnetzagentur, um Verzögerungen in der Anlagenerrichtung sowie damit einhergehender Unsicherheiten der relevanten Akteure entgegenzuwirken

 

Viele unserer vorgebrachten Forderungen wurden zuletzt auch durch eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderte Experten-Arbeitsgruppe Agri-PV bestätigt (hier das Positionspapier).

 

Ansprechpartnerin: 

Katrin Nikolaus

stv. Pressesprecherin 


Pressemitteilung-Nr. 36/23
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