Aiwanger: "Erbschaftssteuer und Gebäude-Energiegesetz gefährden Omas kleines Häuschen, Papas Mietshaus und verteuern Mieten!"

MÜNCHEN  Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger erklärt zum bayerischen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz: "Das Thema Erbschaftssteuer spitzt sich massiv zu, vor allem in Kombination mit dem Gebäude-Energiegesetz. Wir müssen befürchten, dass Familien durch dieses Gesetz zunächst mit massiven Sanierungsaufwendungen für ihre Häuser konfrontiert werden. Dazu kommt bei der Vererbung der Häuser noch eine Erschaftssteuer in großer Höhe dazu. Diese unangemessen hohe Belastung durch eine eigentumsfeindliche Politik der Berliner Ampel ist unerträglich."
 
Der Staatsminister erklärte weiter: "Ich bin überzeugt, dass die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer wie in Österreich richtig ist. Der dortige Wirtschaftsminister Martin Kocher hat mir vor kurzem von den guten Ergebnissen dieser für die Bürger entlastenden Politik berichtet. Alle Länder, die die Erbschaftssteuer abgeschafft haben, haben gute Erfahrungen gemacht, weil man damit Eigentum und auch reichere Familien im Land hält. Wir müssen in Deutschland ebenfalls die Erbschafts- und Schenkungssteuer abschaffen, mindestens aber die Freibeträge deutlich erhöhen."
 
Aiwanger kritisierte: "Es führt in der Bevölkerung mittlerweile zu massivem Ärger, dass Omas kleines Häuschen wie auch Papas Mietshaus in München durch diese eigentumsfeindliche Politik gefährdet sind. Erben müssen Mietshäuser in München teilweise schon verkaufen, weil sie die Erbschaftssteuer nicht zahlen können. Die Folge ist der Einstieg ausländischer Investoren inklusive Luxussanierung und Mieterhöhung. Das Schlimme ist: Diese falsche Politik trifft nicht die Milliardäre. Die werden weiter Wege finden, sich der Steuer mit allen möglichen Tricks zu entziehen. Die Gesetze treffen den Mittelstand, die normalen Menschen, die sich die geerbten Häuser oder die steigenden Mieten nicht mehr leisten können."

 

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Pressemitteilung-Nr. 221/23
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