Aiwanger: "Schon jetzt über das Programm informieren - Start am 17. Mai"

MÜNCHEN   Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ruft Bayerns Wirtinnen und Wirte auf, sich über die Förderbedingungen des neuen Gaststättenmodernisierungsprogramms zu informieren. Der Minister erklärt: „Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags kann unser Programm am 17. Mai starten. Schon jetzt haben wir die Förderbedingungen veröffentlicht, damit sich interessierte Gastronomen über die Eckdaten zur Förderung informieren können.“

 

Für das Programm gebe es gute Gründe, so Aiwanger: „Das Hotel- und Gaststättengewerbe ist Hauptleistungsträger des Tourismus. Der Tourismus ist bayerische Leitökonomie und Stabilitätsanker und sichert Existenzen in ganz Bayern. Vor allem in ländlichen Regionen gibt das Gastgewerbe Menschen eine attraktive Arbeit und ist wesentlicher Baustein funktionsfähiger touristischer Strukturen. Zudem tragen Gasthöfe mit regelmäßigen Stammtischen, Veranstaltungen und Gesprächsrunden ganz erheblich zur Förderung der Dorfgemeinschaft bei und sind ein wichtiger Treffpunkt jedes Dorfes.“

 

Immer mehr Wirte haben mit existenziellen Sorgen zu kämpfen und stehen oftmals vor der Entscheidung, ob sie sich notwendige Investitionen in ihren Betrieb noch leisten können. Mit dem Gaststättenmodernisierungsprogramm soll gezielt die Finanzkraft der Gaststätten zur Unterstützung bei Modernisierungsmaßnahmen gestärkt und damit dem Wirtshaussterben besonders im ländlichen Raum entgegengewirkt werden. „Wir wollen die bayerische Wirtshauskultur möglichst flächendeckend auch in der Zukunft erhalten“, so der Minister.

 

Das Gaststättenmodernisierungsprogramm soll bei einer positiven Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers unmittelbar nach Verabschiedung des Haushaltsplans durch den Landtag zum 17.05.2019 starten. Auf der Website des Wirtschaftsministeriums stehen bereits vorab Informationen zur Verfügung (https://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/modernisierung-von-gaststaetten-in-bayern), sodass sich potenzielle Fördernehmer vor Antragstellung einen konkreten Überblick über die Fördervoraussetzungen verschaffen können.

 

Dr. Anton Preis, Pressesprecher

Tel.: 089 2162-2290

Anton.Preis[at]stmwi.bayern[dot]de

 


Pressemitteilung-Nr. 127/19
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