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Aiwanger: "Praxisgerechte Fristen für Umstellung der Registrierkassen"

MÜNCHEN/BERLIN   „Der Kampf gegen Steuerhinterziehung ist wichtig, damit der Ehrliche nicht der Dumme ist. Aber der Staat kann im Kassengesetz nichts Unmögliches verlangen. Ich erwarte praxisgerechte Fristen für unsere Einzelhändler zur Umstellung ihrer Registrierkassen“, so Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. „Erst müssen passgenaue Sicherheitslösungen vorliegen, dann folgt die Einführung, dann die Kontrolle. Ich lasse unsere inhabergeführten Betriebe auch nicht unter Generalverdacht stellen.“

 

Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen oder Kassensystemen müssen diese ab 1. Januar 2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausrüsten. Bereits jetzt ist absehbar, dass eine flächendeckende Ausrüstung aller Kassen bis 1. Januar 2020 nicht möglich ist. Entsprechende Gerätetechnik ist noch nicht auf dem Markt. „Die Markteinführung ist noch nicht gewährleistet, deshalb bin ich für eine Nichtbeanstandungsregelung bis 31. Dezember 2021 und Härtefallregelung“, ergänzt Aiwanger, der damit die Forderung mittelständischer Betriebe aus dem Lebensmittelhandwerk unterstützt.

 

 

 

Dr. Sandra Nißl, stv. Pressesprecherin

Tel.: 089/2162-2612

sandra.nissl@stmwi.bayern.de

 

 


Pressemitteilung-Nr. 283/19
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