Nachprüfungseinrichtungen
Bei der Wahl der Nachprüfungseinrichtung ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Vergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte (nach EU-Recht) handelt oder nicht. Die Schwellenwerte betragen derzeit (ohne Umsatzsteuer):
Nachprüfung | Schwellenwert |
---|---|
für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Versorgungsbereich (Sektorenauftraggeber) | 443.000 € |
für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden | 144.000 € |
für alle anderen Liefer- und Dienstleistungsaufträge | 221.000 € |
für Bauaufträge | 5.548.000 € |
Nachprüfungsstellen
Sie sind für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte, die nicht dem EU-Recht unterliegen zuständig.
Für Bauaufträge wurden nach § 21 VOB/A bei den Regierungen VOB-Stellen eingerichtet, die für den örtlichen Zuständigkeitsbereich der Regierung als Nachprüfungsstelle tätig werden. In der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 11. Oktober 2017 (AllMBl. S. 455) sind die Zuständigkeiten geregelt.
Eine entsprechende Nachprüfungsstelle für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sieht die VOL/A nicht vor. Bei Aufträgen staatlicher Behörden, die nach der VOL/A vergeben werden, sind die Regierungen Ansprechpartner als Aufsichtsbehörde.
Nachprüfungsbehörden
Das GWB schützt die Rechte der Bieter bei Aufträgen, die die oben genannten Schwellenwerte erreichen, durch ein eigenständiges Nachprüfungsverfahren. Die Bieter können in erster Instanz die Vergabekammer und in zweiter Instanz das Oberlandesgericht München (OLG München) anrufen.
In Bayern bestehen die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern (zuständig für Vergabestellen mit Sitz in Oberbayern, Niederbayern und Schwaben) und die Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken (zuständig für Vergabestellen mit Sitz in der Oberpfalz, in Ober-, Mittel- und Unterfranken).
1. Instanz:
Vergabekammer Nordbayern
Promenade 27
91522 Ansbach
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Tel.: 0981 53-1277
Fax: 0981 53-1837
Vergabekammer Südbayern
80534 München
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Tel.: 089 2176-2411
Fax: 089 2176-2847
2. Instanz:
Oberlandesgericht München
Prielmayerstraße 5
80097 München
Tel.: 089 55-9702
Fax: 089 55-971480
Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen zum Nachprüfungsverfahren erhalten Sie bei der:
Vorschriften
Eine Übersicht der Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zur Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer-, Dienstleistungs- und Planungsaufträge wird auf den Seiten des Bayerischen Bauministeirums bereitgestellt.
Links
Kompass Nachhaltigkeit
Hilfestellung bei der Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien bei der öffentlichen und privaten Beschaffung bietet der Kompass Nachhaltigkeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung
Das zentrale Internetportal für die nachhaltige Beschaffung öffentlicher Auftraggeber. Bei der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung finden Sie Rechtsgrundlagen, Ansprechpartner und weitere wichtige Informationen.
forum vergabe e.V.
Das forum vergabe e.V. versteht sich als unabhängige Plattform für den Informations- und Meinungsaustausch zu allen Fragen des öffentlichen Auftragswesens
bund.de - Verwaltung online
Bekanntmachungen in Internetportalen über zu vergebende Aufträge können zentral über die Suchfunktion des Internetportals www.bund.de ermittelt werden.
Auftragsberatungszentrum Bayern e.V.
Das Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. steht als Anlaufstelle für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen zu allen Fragen des öffentlichen Auftragswesens im Liefer- und Dienstleistungsbereich zur Verfügung.
Bayerisches Behördennetz
Teilnehmer des Bayerischen Behördennetzes finden dort weitere Informationen, u.a. zu den Rahmenverträgen für den Freistaat Bayern und Einkaufsbedingungen für den IT-Bereich.