Gleichstellung
Das Gleichstellungskonzept ist nach dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz (BayGlG) alle fünf Jahre zu erstellen und dient einer Bestandsaufnahme ebenso wie der Entwicklung gleichstellungsrelevanter Maßnahmen.
Zentrale Anliegen des BayGlG sind die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Sicherung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern.