Tourismusförderung
Bitte beachten Sie auch auch das Sonderprogramm „Tourismus in Bayern – Fit für die Zukunft“ bzw. die Fördermöglichkeiten der Regionalförderung.
Gewerbliche Tourismusförderung
Die LfA Förderbank Bayern bietet umfangreiche Informationen und Downloads zum Thema „Gewerbliche Tourismusförderung”:
- Förderangebote Gründung - Vorteile nutzen - von Anfang an.
- Förderangebote Wachstum - Lassen Sie Ihr Unternehmen mit den Ansprüchen des Marktes wachsen.
Das Kundencenter der LfA Förderbank Bayern beantwortet alle Fragen zu öffentlichen Finanzierungshilfen telefonisch kostenfrei unter 0800 2124240 oder persönlich in der Königinstraße 17, 80539 München.
Darüber hinaus können Investitionsvorhaben gewerblicher Tourismusunternehmen auch nach den Programmen der bayerischen Regionalförderung finanziell unterstützt werden.
Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)
Im Rahmen des RÖFE-Programms werden Basiseinrichtungen der touristischen Infrastruktur gefördert, wie zum Beispiel Informationszentren einschließlich Tourismusämter, Kurparks und Veranstaltungszentren sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Generalsanierung und Modernisierung von Häusern des Gastes, Hallenbädern oder Kurhäusern. Zuwendungsempfänger sind ausschließlich kommunale Körperschaften.
Förderantrag
Evaluierung
Im Jahr 2021 hat das Wissenstransferzentrum Innovative und Nachhaltige Tourismusentwicklung Füssen der Hochschule Kempten die Wirkungen der RÖFE-Förderung evaluiert. Die Studie bestätigt unter anderem, dass eine attraktive öffentliche Infrastruktur Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Tourismus vor Ort ist. Vielfach können die Kommunen vor Ort dem nur durch eine gezielte finanzielle Unterstützung gerecht werden. Die Tourismusförderung wirkt so auch als Strukturförderung vor allem im ländlichen Raum und setzt Impulse für Veränderungen und Innovationen.
Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten
Im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten“ können technische Erneuerungen und Modernisierungsmaßnahmen zur Komfort- und Qualitätsverbesserung von Seilbahnen in kleinen Skigebieten gefördert werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Vorhaben von tourismuspolitischer Bedeutung ist, sowohl für den Winter- als auch für den Sommertourismus ausgerichtet ist und im Einklang mit den Belangen des Umweltschutzes sowie der Raumordnung und Landesplanung steht. Die Förderrichtlinie wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Richtlinien zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebiete
Förderanträge
Tourismusoffensive - Leitfaden für die Förderung in Bayern
Dieser Leitfaden informiert über die Förderung des Tourismus in Bayern. Die Förderstrategie beruht auf den vier Säulen Unternehmen, Kommunen, Marketing und Forschung.