Förderungen
Hier finden Sie alle Informationen rund um Fördermöglichkeiten für unterschiedliche Zielgruppen und Branchen.
Aus- und Weiterbildung
1
Bioökonomie
1
Corona-Pandemie
4
Digitalisierung
2
Energiewende
1
Erneuerbare Energien
1
Existenzgründung & Start-ups
1
Fachkräfte
1
Finanzierung
4
Förderung
6
Handel
1
Handwerk
1
Hotellerie und Gastronomie
6
Industrie
2
Innovation
1
Klimaschutz
1
Konjunktur und Arbeitsmarkt
1
Kultur- und Kreativwirtschaft
1
Landesentwicklung
1
Mittelstand
3
Naturkatastrophe
1
Technologie
1
Tourismus
Wasserstoff
1
Wirtschaftspolitik
4
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6 Ergebnisse
Für die temporäre Schließung einzelner Branchen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus im vierten Quartal 2020 (November- & Dezemberhilfe) gewährten die Bayerische Staatsregierung und die Bundesregierung betroffenen Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen außerordentliche Wirtschaftshilfen, um entstandene Belastungen abzufedern. Die Antragsfrist ist Ende Juli 2021 ausgelaufen.
Mit günstigen Darlehen, Risikoübernahmen sowie einem neutralen und professionellen Beratungsservice sorgt die LfA Förderbank Bayern für Investitionsanreize und gute Finanzierungsbedingungen.
Die Regionale Wirtschaftsförderung leistet einen maßgeblichen Anteil zur Zukunftssicherung des Wirtschaftsstandorts Bayern. Über 80 Prozent der bewilligten Fördermittel gehen in den ländlichen Raum.
Der Ministerrat hat am 3. Dezember 2021 entschieden, die durch die kurzfristige Absage der Weihnachtsmärkte besonders betroffenen Marktkaufleute und Schausteller zu unterstützen.
Den Tourismus in all seinen Facetten zu fördern und zu unterstützen, ist ein zentrales Anliegen des Bayerischen Wirtschaftsministeriums. Der Tourismus spielt eine zentrale Rolle für die Wirtschaft in Bayern und sichert landesweit Arbeitsplätze.
Die Überbrückungshilfe ist ein Bundesprogramm zur Erstattung der betrieblichen Fixkosten bei Corona-bedingten Umsatzausfällen. Das Programm richtet sich an Unternehmen, einschließlich gemeinnütziger Unternehmen und Vereine, und im Haupterwerb tätige Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe aller Wirtschaftsbereiche. Die Überbrückungshilfe wird als Billigkeitsleistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel gewährt.