Förderungen
Hier finden Sie alle Informationen rund um Fördermöglichkeiten für unterschiedliche Zielgruppen und Branchen.
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Für die temporäre Schließung einzelner Branchen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus im vierten Quartal 2020 (November- & Dezemberhilfe) gewährten die Bayerische Staatsregierung und die Bundesregierung betroffenen Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen außerordentliche Wirtschaftshilfen, um entstandene Belastungen abzufedern. Die Antragsfrist ist Ende Juli 2021 ausgelaufen.
Seit Beginn der Corona-Pandemie konnten Messen und Ausstellungen über Monate hinweg gar nicht oder nur stark eingeschränkt stattfinden. Dadurch hatte die gewerbliche Veranstaltungswirtschaft erhebliche Umsatzausfälle zu verkraften. Bis zum vollständigen Ende der Pandemie wird die Unsicherheit hinsichtlich einer Corona-bedingten Absage die Planung von Messen und Ausstellungen erschweren. Mit Hilfe des „Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen“ soll dieses Risiko abgesichert werden.