Förderungen
Hier finden Sie alle Informationen rund um Fördermöglichkeiten für unterschiedliche Zielgruppen und Branchen.
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14 Ergebnisse
Die Überbrückungshilfe ist ein Bundesprogramm zur Erstattung der betrieblichen Fixkosten bei Corona-bedingten Umsatzausfällen. Das Programm richtet sich an Unternehmen, einschließlich gemeinnütziger Unternehmen und Vereine, und im Haupterwerb tätige Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe aller Wirtschaftsbereiche. Die Überbrückungshilfe wird als Billigkeitsleistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel gewährt.
Für die temporäre Schließung einzelner Branchen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus im vierten Quartal 2020 (November- & Dezemberhilfe) gewährten die Bayerische Staatsregierung und die Bundesregierung betroffenen Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen außerordentliche Wirtschaftshilfen, um entstandene Belastungen abzufedern. Die Antragsfrist ist Ende Juli 2021 ausgelaufen.
Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen ergänzt die Entlastungspakete und den wirtschaftlichen Abwehrschirm des Bundes, um die Preissteigerungen bei Energie für KMU in Bayern abzufedern. Unternehmen und Selbständige, die aufgrund der Energiekrise außerordentliche Belastungen zu tragen haben und dadurch absehbar in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind (Härtefälle), können im Rahmen der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe unterstützt werden.
Der Digitalbonus Bayern unterstützt kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Bayern, ihre Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bietet zahlreiche energierelevante Förderinstrumente.
Der Freistaat Bayern unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung, Erprobung und Einführung neuer Technologien. So werden die Innovationsfähigkeit und Wirtschaftskraft der mittelständischen Unternehmen in Bayern gestärkt und nachhaltig Arbeitsplätze geschaffen.
Um den Markthochlauf der Elektromobilität weiter zu beschleunigen, ist der flächendeckende Ausbau der Ladeinfrastruktur in Bayern elementar. In Ergänzung zu den Maßnahmen der Bundesregierung hat sich die Bayerische Staatsregierung das Ziel gesetzt, mit einem eigenen Landesförderprogramm den Aufbau der Ladeinfrastruktur weiter voranzutreiben.
Ziel der Initiative Gründerland Bayern ist es, Bayern zum Spitzenreiter in Sachen Existenzgründungen zu machen und dafür die Rahmenbedingungen zu schaffen. Dabei sollen sowohl innovative digitalbasierte oder technologieintensive Gründungen als auch Gründungen mit traditionellen Geschäftsmodellen unterstützt werden.
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt in Bayern in der Förderperiode
2021 – 2027 das Programm „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ (IBW) und die „Interreg-Programme“ (Europäische Territoriale Zusammenarbeit). Daneben werden noch die Programme der Förderperiode 2014 – 2020 zu Ende geführt, sie laufen bis ins Jahr 2023 hinein.
Der Innovationsgutschein unterstützt kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe aus Bayern bei externen Entwicklungsleistungen und wissenschaftlichen Beratungen.
Die Regionale Wirtschaftsförderung leistet einen maßgeblichen Anteil zur Zukunftssicherung des Wirtschaftsstandorts Bayern. Über 80 Prozent der bewilligten Fördermittel gehen in den ländlichen Raum.
Das Regionalmanagement leistet als Instrument der Landesentwicklung durch den Aufbau regionaler fachübergreifender Netzwerke in Landkreisen und kreisfreien Städten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der regionalen Lebensqualität in Bayern.
Mit dem Bayerischen Förderprogramm zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur setzt die Bayerische Staatsregierung Investitionsanreize, um schnellstmöglich einen Ausbau von Wasser-stofftankstellen in allen Teilen Bayerns zu erreichen.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie fördert die Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren sowie die Anwendung neuer Technologien in technologieoffenen und technologiespezifischen Förderprogrammen.