Förderungen
Hier finden Sie alle Informationen rund um Fördermöglichkeiten für unterschiedliche Zielgruppen und Branchen.
Aus- und Weiterbildung
1
Bioökonomie
1
Corona-Pandemie
Digitalisierung
1
Energiewende
1
Existenzgründung & Start-ups
2
Finanzierung
5
Förderung
6
Handel
1
Handwerk
1
Hotellerie und Gastronomie
4
Industrie
1
Innovation
1
Klimaschutz
1
Kultur- und Kreativwirtschaft
1
Mittelstand
2
Naturkatastrophe
1
Technologie
1
Tourismus
4
Wasserstoff
1
Wirtschaftspolitik
4
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7 Ergebnisse
Für die temporäre Schließung einzelner Branchen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus im vierten Quartal 2020 (November- & Dezemberhilfe) gewährten die Bayerische Staatsregierung und die Bundesregierung betroffenen Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen außerordentliche Wirtschaftshilfen, um entstandene Belastungen abzufedern. Die Antragsfrist ist Ende Juli 2021 ausgelaufen.
Um die Folgen der Corona-Pandemie für die bayerische Wirtschaft abzumildern, unterstützt die Bayerische Staatsregierung mit dem BayernFonds Unternehmen bei der Stärkung ihrer Kapitalbasis und der Überwindung von Liquiditätsengpässen.
Der Freistaat Bayern unterstützt das Angebot für Beteiligungskapital – eine Alternative zu Fremdkapital – auf vielfältige Weise.
Öffentliche Bürgschaften ermöglichen Unternehmen, die nicht über ausreichend bankmäßige Sicherheiten verfügen, die Aufnahme von Krediten. Im Freistaat Bayern steht hierfür ein umfassendes und wirkungsvolles Instrumentarium zur Verfügung:
Mit günstigen Darlehen, Risikoübernahmen sowie einem neutralen und professionellen Beratungsservice sorgt die LfA Förderbank Bayern für Investitionsanreize und gute Finanzierungsbedingungen.
Der Ministerrat hat am 3. Dezember 2021 entschieden, die durch die kurzfristige Absage der Weihnachtsmärkte besonders betroffenen Marktkaufleute und Schausteller zu unterstützen.
Die Überbrückungshilfe ist ein Bundesprogramm zur Erstattung der betrieblichen Fixkosten bei Corona-bedingten Umsatzausfällen. Das Programm richtet sich an Unternehmen, einschließlich gemeinnütziger Unternehmen und Vereine, und im Haupterwerb tätige Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe aller Wirtschaftsbereiche. Die Überbrückungshilfe wird als Billigkeitsleistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel gewährt.