Coronavirus
Aktueller Hinweis: Seit 3. April 2022 sind die bisherigen Corona-Regeln weitgehend aufgehoben. Den aktuellen Beschluss des Bayerischen Ministerrats mit Informationen zu den noch geltenden Basisschutzmaßnahmen finden Sie hier.
Die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) wurde bis einschließlich 30. Juli 2022 verlängert.
Wo bekomme ich Informationen und Unterstützung?
Bitte wenden Sie sich an die aufgeführten Stellen, die zu den jeweiligen spezifischen Fragestellungen kompetent und aktuell Auskunft geben können. Es wird darauf hingewiesen, dass die staatlichen Stellen und Kammern lediglich informieren können, aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.
Informieren Sie sich zum Coronavirus in deutscher Gebärdensprache, in Leichter Sprache und in 13 Fremdsprachen.
Unterstützung für betroffene Unternehmen
Mit den Unterstützungsleistungen im Freistaat hilft die Bayerische Staatsregierung den Unternehmen in der Corona-Krise.
Am 8. Juli 2020 ist das Bundesprogramm „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ gestartet.
Am 28. Oktober 2020 hatten Bund und Länder die temporäre Schließung (Lockdown) einzelner Branchen beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen gewährte der Bund außerordentliche Wirtschaftshilfen (November- und Dezemberhilfe), um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen.
Hier finden Sie weitere aktuelle Informationen.
Für die Unternehmen und Soloselbständigen in Bayern, die schon vor dem am 2. November 2020 beginnenden bundesweiten Lockdown von einem Lockdown auf Kreisebene betroffen waren, gab es ein eigenes Hilfsprogramm, das die bundesweite „Außerordentliche Wirtschaftshilfe“ (Novemberhilfe) ergänzte.
Die Lockdown-Hilfe wurde zeitanteilig für die Dauer des Lockdowns in den nachfolgenden Landkreisen gewährt:
- Landkreis Berchtesgadener Land (Lockdown ab 20. Oktober 2020)
- Landkreis Rottal-Inn (Lockdown ab 27. Oktober 2020)
- Stadt Augsburg (Lockdown ab 30. Oktober 2020)
- Stadt Rosenheim (Lockdown ab 30. Oktober 2020)
Weitere Informationen zur Oktoberhilfe finden Sie hier.
Die Härtefallhilfe ergänzt die bestehenden Corona-Hilfsprogramme des Bundes und der Länder. Unternehmen und Selbständigen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind, die grundsätzlich aber förderwürdige Fixkosten aufweisen, und deren wirtschaftliche Not eindeutig durch die Corona-Pandemie bedingt wurde, können im Rahmen der Härtefallhilfe unterstützt werden.
Weitere Informationen zur Härtefallhilfe finden Sie hier.
Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie haben Bund und Länder umfangreiche Hilfen für Unternehmen aufgelegt. Betroffenen bayerischen Unternehmen stehen für die Bewältigung der Krise neben den Darlehensprodukten der LfA Förderbank Bayern und der KfW verschiedene Bürgschaftsprogramme zur Verfügung. Zudem können die Unternehmen auf die Beteiligungsangebote Startup Shield Bayern und Eigenkapitalschild Mittelstand Bayern sowie auf den BayernFonds zurückgreifen.
Primäres Ziel der Finanzierungshilfen ist die Bereitstellung zusätzlicher Liquidität, die es den Unternehmen ermöglicht, die schwierige Zeit zu überbrücken und sich zu stabilisieren.
Die folgende Auflistung gibt einen Überblick über die den bayerischen Unternehmen zur Verfügung stehenden finanziellen Unterstützungsangebote:
Darlehensprogramme
Auf Basis der krisenbedingt durch den Freistaat Bayern zur Verfügung gestellten globalen Rückbürgschaft in Höhe von 12 Milliarden Euro hat die LfA insbesondere die beiden folgenden Produkte neu eingeführt:
LfA-Schnellkreditfür Unternehmen für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe mit bis zu 10 Mitarbeitern:
- Bonitätsunabhängiger fester Zinssatz i. H. v. 3 Prozent
- Keine ratingbasierte Risikoprüfung, allerdings muss Ihr Unternehmen im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben
- Darlehenshöchstbetrag: 50.000 Euro bei bis zu 5 Mitarbeitern und 100.000 Euro bei bis zu 10 Mitarbeitern (jeweils abzgl. erhaltener Corona-Soforthilfe), aber max. 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019
- Laufzeit: 10 Jahre bei zwei tilgungsfreien Anlaufjahren oder 5 Jahre bei einem tilgungsfreien Anlaufjahr
- Übernahme des Ausfallrisikos durch eine Haftungsfreistellung der LfA gegenüber der Hausbank i. H. v. 100 Prozent
Corona-Schutzschirmkreditfür mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis einschließlich 500 Millionen Euro sowie Angehörige Freier Berufe:
- Äußerst zinsgünstig
- Darlehensbetrag: 10.000 Euro - 30 Millionen Euro
- Laufzeit: bis zu 6 Jahre bei max. zwei Tilgungsfreijahren
- Übernahme des Ausfallrisikos durch eine Haftungsfreistellung der LfA gegenüber der Hausbank i. H. v. 90 Prozent
- Bis zu einem LfA-Risiko von 500.000 Euro gilt ein vereinfachtes Beantragungs- und Bearbeitungsverfahren
Die beiden neuen Kreditprodukte dienen der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln, wobei der bis Ende 2022 planmäßig zu erbringende Kapitaldienst einbezogen werden kann, nicht allerdings außerplanmäßige Tilgungen.
Für eine langfristige Konsolidierung oder Umschuldung stehen die krisenbedingt optimierten Programme Universalkredit und Akutkredit zur Verfügung.
Universalkreditfür mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis einschließlich 500 Millionen Euro sowie Angehörige Freier Berufe:
- Verwendungszweck: Investitionen, Anschaffung von Warenlager, Betriebsmittel (inkl. der Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten)
- Darlehensbetrag: 25.000 Euro - 10 Millionen Euro
- Laufzeit: bis zu 20 Jahre bei max. zwei Tilgungsfreijahren oder alternativ endfällige Tilgung nach 15 Jahren
- Bei nicht ausreichender Absicherung ist eine Übernahme des Ausfallrisikos durch eine Haftungsfreistellung / Bürgschaft der LfAbzw. Bürgschaftsbank Bayern gegenüber der Hausbank i. H. v. bis zu 80 Prozent möglich
- Bis zu einem LfA-Risiko von 500.000 Euro gilt ein vereinfachtes Beantragungs- und Bearbeitungsverfahren
Akutkreditzur Finanzierung von mittelständischen Unternehmen in Liquiditäts- und Rentabilitätsschwierigkeiten bei Vorliegen eines tragfähigen Gesamtkonsolidierungskonzepts:
- Ist der Liquiditätsbedarf in erheblichem Maße auf die Corona-Krise zurückzuführen, wird auf die Erstellung eines Konsolidierungskonzeptes verzichtet
- Darlehenshöchstbetrag: 2 Millionen Euro
- Laufzeit: bis zu 12 Jahre bei max. zwei Tilgungsfreijahren
- Bei nicht ausreichender Absicherung ist eine anteilige Übernahme des Ausfallrisikos durch eine Bürgschaft der LfAbzw. Bürgschaftsbank Bayern gegenüber der Hausbank möglich
Für bestehende LfA-Programmdarlehen wird zudem eine einfache und schnelle Möglichkeit einer Tilgungsaussetzung angeboten. Darüber hinaus bietet die LfA für alle haftungsfreigestellten Programmdarlehen mit Ausnahme von LfA-Schnellkredit, Corona-Schutzschirmkredit und Corona-Kredit-Gemeinnützige auch Stundungen an.
Weiterführende Informationen zu den Corona-Hilfen der LfA finden Sie hier. Darüber hinaus können Sie sich von den Mitarbeitern der LfA unter der kostenfreien Telefonnummer 089 2124-1000 beraten lassen.
Auch die KfW hat ihr Unterstützungsinstrumentarium krisenbedingt ausgeweitet. Diesbezüglich sind insbesondere die folgenden Produkte zu nennen:
KfW-Schnellkreditfür Unternehmen und Angehörige Freier Berufe:
- Bonitätsunabhängiger fester Zinssatz i. H. v. 3 Prozent
- Keine ratingbasierte Risikoprüfung, allerdings müssen Sie im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben
- Darlehenshöchstbetrag: 850.000 € bei bis einschließlich 10 Mitarbeitern, 1.500.000 Euro bei bis zu 50 Mitarbeitern und 2.300.000 Euro bei mehr als 50 Mitarbeitern, aber max. 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019
- Laufzeit: bis zu 10 Jahre bei maximal zwei Tilgungsfreijahren
- Übernahme des Ausfallrisikos durch eine Haftungsfreistellung der KfW gegenüber der Hausbank i. H. v. 100 Prozent
KfW-Unternehmerkreditmit 80- (Großunternehmen) bzw. 90-prozentiger (KMU) Haftungsfreistellung der Hausbank für Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind:
- Äußerst zinsgünstig
- Darlehenshöchstbetrag: 100 Millionen Euro (soweit beihilferechtlich zulässig)
- Laufzeit: bis zu 6 Jahre bei max. zwei Tilgungsfreijahren (zudem gibt es eine 10-jährige Variante mit einem Darlehenshöchstbetrag von max. 2.300.000 Euro)
ERP-Gründerkredit-Universell:steht Unternehmen zur Verfügung, die weniger als fünf, aber mehr als drei Jahre am Markt aktiv sind und ist ähnlich wie der KfW-Unternehmerkredit gestaltet.
Weiterführende Informationen zu den Produkten der KfW finden Sie hier. Darüber hinaus können Sie sich von den Mitarbeitern der KfW unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539-9001 beraten lassen.
Erster Ansprechpartner für die finanziellen Unterstützungsangebote der LfA und der KfW ist Ihre Hausbank. Diese berät Sie, nimmt die erforderliche Beantragung vor und muss bereit sein, das Vorhaben zu begleiten.
Bürgschaftsprogramme
Bei nicht ausreichenden Sicherheiten können Bankdarlehen verbürgt werden:
Bürgschaftsbank Bayern GmbH (BBB): Die BBB übernimmt Bürgschaften für Kredite von KMU in Bayern, die den Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Garten- und / oder Landschaftsbau zuzuordnen sind. Die Bürgschaftsobergrenze beträgt 2,5 Millionen Euro. Die maximale Bürgschaftsquote für Betriebsmittelfinanzierungen beträgt 90 Prozent.
Weitere Auskünfte erteilt die Bürgschaftsbank Bayern GmbH unter der Telefonnummer 089 545857-0.
LfA Förderbank Bayern: Die LfA übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite an mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler. Verbürgt werden Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite, die wegen mangelnder bankmäßiger Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten. Die Bürgschaft darf dabei den Betrag von 30 Millionen Euro nicht überschreiten. Der maximale Bürgschaftssatz wurde krisenbedingt – für Betriebsmittel-, Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften sowie Konsolidierungsdarlehen – auf einheitlich 90 Prozent des Kreditbetrags angehoben. Ausgeschlossen ist eine LfA-Bürgschaft bei Krediten, für die eine Bürgschaft der BBB beantragt werden kann.
Weitere Auskünfte erteilt die Förderberatung der LfA unter der Telefonnummer 089 2124-1000.
Beteiligungsprogramme
Seit Anfang August 2020 können Start-ups sowie Mittelstandsunternehmen mit einem Gruppenumsatz bis zu 75 Mio. Euro, die durch die Corona-Krise in finanzielle Probleme geraten sind, weitere Beteiligungsangebote nutzen. Die Beteiligungsprogramme Startup Shield Bayern und Eigenkapitalschild Mittelstand Bayern sind die Umsetzung der Säule II des 2 Milliarden Euro Maßnahmenprogramms des Bundes für Start-ups bzw. für kleine Mittelständler in Bayern.
Das maximale Beteiligungsvolumen je Unternehmen wurde inzwischen bei beiden Programmen auf eine Million Euro bei Erstinvestments erhöht. Bestehende Engagements können auf bis zu 1,8 Millionen Euro aufgestockt werden. Ausgereicht werden die Beteiligungen in Form von Mezzanine (Eigenkapitalschild) bzw. Wandeldarlehen und/oder direktem Eigenkapital (Startup Shield). Die Mittel können für die Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln und laufenden Kosten verwendet werden.
Zentrale Anlaufstelle für alle interessierten Unternehmen ist die BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft, bei der die Anträge gestellt werden können.
BayernFonds
Der BayernFonds sollte die Corona-Folgen für Unternehmen der Realwirtschaft abmildern, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische oder wirtschaftliche Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt in Bayern hätte. Hierzu unterstützte der BayernFonds mit Bürgschaften und stillen Beteiligungen bei der Stärkung der Kapitalbasis und Überwindung von Liquiditätsengpässen. Eine Antragsstellung war bis zum 30. April 2022 möglich.
Weiterführende Informationen zum BayernFonds und zum Antragsverfahren finden Sie hier.
Wird in Folge des Coronavirus eine vorübergehende Reduzierung der üblichen Arbeitszeiten notwendig, können betroffene Betriebe bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen.
Derzeit gelten erweiterte Kurzarbeitsregelungen, die bis 30.Juni 2022 befristet sind. Alle Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Steuern
Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, können Steuerzahlungen zinslos gestundet sowie Vorauszahlungen herabgesetzt werden.
Alle Informationen und Antragsformulare hierzu hat das Bayerische Landesamt für Steuern zusammengestellt. Ansprechpartner ist Ihr zuständiges Finanzamt.
Weitere Informationen zu den bestehenden Möglichkeiten bietet auch das Bundesministerium der Finanzen.
Sozialversicherungsbeiträge
Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise unter extremen Einnahmeausfällen leiden, können bei den zuständigen Krankenkassen eine Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen beantragen.
Weitere Informationen und einen Musterantrag hat die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft zusammengestellt.
Während die oben genannten Soforthilfen die wirtschaftliche Existenz der Unternehmen sichern sollen, können Einkommensausfälle bei Kleinunternehmern und Soloselbstständigen auch zu einer Gefährdung der privaten wirtschaftlichen Existenz führen.
Da diese Personengruppen in aller Regel nicht über eine Arbeitslosenversicherung verfügen, wurde der Zugang zu Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung) vereinfacht. Wenn das Unternehmen jedenfalls unabhängig von den Einflüssen der Corona-Krise als tragfähig anzusehen ist, muss der Unternehmer auch nicht für Vermittlungsvorschläge in den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Damit können Lebensunterhalt und Unterkunft in der Krise trotz Verdienstausfalls gesichert werden.
Weitere Informationen zur Corona-Grundsicherung bietet die Bundesagentur für Arbeit.
Auch Existenzgründer und Start-ups sind von der Corona-Pandemie betroffen. Für sie wird an dieser Stelle auf folgende Besonderheiten hingewiesen:
Startup Shield Bayern
Start-up-Unternehmen mit innovativen Produktentwicklungen und skalierbarem Geschäftsmodell steht das Beteiligungsangebot „Startup Shield Bayern“ im Rahmen der Säule II des Bundes zur Verfügung. Bei Erstinvestments können bis zu eine Million Euro in Form von Wandeldarlehen oder direkte Beteiligungen ausgereicht werden. Bestehende Engagements können auf bis zu 1,8 Millionen Euro aufgestockt werden. Die Mittel können für Investitionen und alle laufenden Kosten sowie Betriebsmittel eingesetzt werden.
Anträge für Mittel aus dem Startup Shield Bayern sind bei der Bayerischen Beteiligungsgesellschaft (BayBG) zu stellen. Ausgereicht werden die Mittel über BayBG und Bayern Kapital.
EXIST-Projekte in Notlagen können mit Unterstützung rechnen
Gründungsteams, die EXIST-Gründerstipendium oder EXIST-Forschungstransfer erhalten und sich am Ende ihrer Förderung befinden, kann auch weiterhin unbürokratisch geholfen, sofern sie sich in einer Coronabedingten Notlage befinden. Dies hat das BMWi aufgrund des erneuten Lockdowns weiter Teile des öffentlichen Lebens entschieden. Demnach kann mit einem formlosen Antrag der Hochschule oder Forschungseinrichtung bzw. des Forschungstransfer-Start-up die Laufzeit ausgabenneutral um drei Monate verlängert werden. In Einzelfällen können auch die Vorhaben um drei Monate verlängert und damit das Projekt insgesamt aufgestockt werden. Diese Regelung gilt für alle Vorhaben, die noch bis zum 31.3.2021 laufen. Bereits ausgelaufene Vorhaben können leider nicht rückwirkend verlängert werden.
Die Anträge für eine Verlängerung oder Aufstockung der EXIST-Vorhaben können gerne vorab per E-Mail an die zuständigen Bearbeiter bei PtJ geschickt werden. Die Originaldokumente sind zusätzlich per Post an folgende Adresse zu senden:
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsstelle Berlin
Postfach 610247
10923 Berlin
Gegründete Start-ups, die mit der Phase II von EXIST-Forschungstransfer gefördert werden und in einer existenziellen Notlage sind, werden gebeten sich beim Projektträger Jülich zu melden, um hier individuelle Schritte zu besprechen.
Gemeinnützige Organisationen haben insbesondere in Krisenzeiten eine zentrale Bedeutung für die Gesellschaft. Im Gegensatz zu Wirtschaftsunternehmen erzielen sie aber kaum Gewinne und verfügen somit in aller Regel nicht über Rücklagen. Zum Erhalt des Gemeinnützigkeitssektors in Bayern hat der Freistaat daher das Programm „Corona-Kredit-Gemeinnützige“ eingeführt.
Dieses Kreditprogramm der LfA Förderbank Bayern unterstützt gemeinnützige Organisationen, die im Zuge der Corona-Krise einen Liquiditätsbedarf haben, und zeichnet sich durch die folgenden Eckpunkte aus:
- Bonitätsunabhängiger fester Zinssatz in Höhe von 1,5 Prozent
- Finanzierungen bis 800.000 Euro
- Laufzeiten: 5 oder 10 Jahre frei wählbar und Tilgungsfreijahre
- Übernahme des Ausfallrisikos durch eine 100-prozentige Haftungsfreistellung
- Möglichkeit zur kostenlosen vorzeitigen Tilgung
Detaillierte Informationen zum „Corona-Kredit-Gemeinnützige“ finden Sie hier.
Darüber hinaus haben gemeinnützige Organisationen auch die Möglichkeit, die Überbrückungshilfe des Bundes zu beantragen. Eine genaue Beschreibung dieses Programms finden Sie hier.
„Bayern hilft seinen Händlern“ unterstützt bayerische Einzelhändler und Werbegemeinschaften mit einem kostenlosen Fortbildungsprogramm bei der Umsetzung von Digitalisierungs- und E-Commerce-Projekten. In Sprechstunden und Webinaren beraten Experten zu ausgewählten Themen rund um die Digitalisierung des Handels. Die Initiative wird vom Bayerischen Wirtschaftsministerium gefördert und zusammen mit dem Forschungsinstitut ibi research an der Universität Regensburg GmbH und der CIMA Beratung + Management GmbH umgesetzt.
Aufgrund der Corona-Krise kommt es in der Wirtschaft aktuell weltweit zu Unterbrechungen der internationalen Lieferketten. Dies führt in der Folge zu Produktionsproblemen bis hin zu Produktionsstillstand und Engpässen in der Logistik auch in Bayern. Die neu eingerichtete Kontaktstelle unterstützt die betroffenen Unternehmen auf fachlicher und ggf. politischer Ebene, die Lieferketten rasch wiederherzustellen, soweit die Unternehmen nicht selbst eine Lösung finden konnten. Das Wirtschaftsministerium arbeitet dabei mit anderen bayerischen Ressorts, Wirtschaftskammern und -verbänden, den Bundesministerien sowie weiteren Bundesbehörden zusammen.
So erreichen Sie uns per E-Mail.
Informationen für Unternehmen
Die 16. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) wurde bis einschließlich 30. Juli 2022 verlängert. Die aktuell gültige Fassung der Verordnung finden Sie hier.
Es gelten per Rechtsverordnung Einschränkungen.
Weitere Informationen zur aktuellen Lage und zu Reisewarnungen:
Betrieblicher Infektionsschutz
Die besonderen Corona-Vorschriften des BMAS für Betriebe in Deutschland sind wie geplant zum 26.5.2022 ausgelaufen.
Präventionsmaßnahmen
Zu Arbeitsschutz- und Gesundheitsfragen können Sie sich über die Telefon-Hotline des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter 09131 68085101 oder über folgende Seiten informieren:
Als Anerkennung für das Engagement der Mitarbeiter in der Corona-Krise können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten nach dem 1. März 2020 erhalten. Die Frist zur Auszahlung der Prämie wurde bis zum 31. März 2022 verlängert. Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.
Nähere Informationen dazu finden sich in Kapitel VIII der FAQ Steuern des Bundesfinanzministeriums.
Informationen für Arbeitgeber (z. B. Arbeitsausfall, Arbeitsschutz, Dienstreisen, Förderungen und Reiserecht) finden Sie auf den Seiten der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) und den zuständigen Kammern.
Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw)
Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) hat auf ihren Internetseiten ein ServiceCenter Corona-Pandemie eingerichtet:
- Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (Informationen für Mitglieder), Tel. 089 55178-100
Industrie- und Handelskammern
Die bayerischen IHKs bieten auf ihren Seiten umfangreiche Informationen:
- IHK Aschaffenburg, Tel. 06021 880-100
- IHK zu Coburg, Tel. 09561 7426-776
- IHK für München und Oberbayern, Tel.: 089 5116-0
- IHK für Niederbayern in Passau, Tel.: 0851 507-101
- IHK Nürnberg für Mittelfranken, Tel. 0911 1335-1335
- IHK für Oberfranken Bayreuth, Tel. 0921 886-0
- IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim, Tel. 0941 5694-0
- IHK Schwaben, Tel. 0821 3162-0
- IHK Würzburg-Schweinfurt, Tel. 0931 4194-800
Handwerkskammern
Die bayerischen HWKs stellen auf ihren Internetseiten umfangreiche Informationen bereit:
- HWK für München und Oberbayern, Tel. 089 5119-0
- HWK für Schwaben, Tel. 0821 3259-0
- HWK für Mittelfranken, Tel. 0911 5309-220
- HWK für Oberfranken, Tel. 0921 910-0
- HWK für Unterfranken, Tel. 0931 30908-3344
- HWK Niederbayern-Oberpfalz, Tel. 0941 7965-0
DEHOGA Bayern
Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V. stellt umfangreiche Informationen, Formulare und Checklisten für Betriebe der Branche bereit:
- Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern, Tel. 089 28760-0
Handelsverband Bayern HBE
Der Handelsverband Bayern e.V. stellt umfangreiche Informationen für Betriebe der Branche bereit:
- Handelsverband Bayern, Tel. 089 55118-0
Bei der Einreise nach Bayern aus Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebieten gelten Beschränkungen. Welche Länder als Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eingestuft werden, kann tagesaktuell auf der folgenden Website des RKI abgerufen werden.
Seit dem 13. Mai 2021 gilt die Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes. Diese regelt bundeseinheitlich die Quarantäne-, Anmelde- und Nachweispflichten bei der Einreise nach Deutschland. Die bislang in Bayern geltende Einreise-Quarantäneverordnung wurde daher aufgehoben.
Alle Informationen zur Coronavirus-Einreiseverordnung finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums .
Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) hat Informationen und Formulare auf ihrer Internetseite zusammengestellt.
